Urheberrechtsverletzung: Staatsanwaltschaft will Auskunft von VPN-Dienst

gullinews am Sonntag, 26.04.2009 16:44 Uhr (Rating: )

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Die Luft für Filesharer wird zunehmend dünner, wie ein PDF, welches uns aktuell zugegangen ist, bestätigt.

Dass Filesharer in Tauschbörsen nicht anonym sind, ist schon seit jeher kein Geheimnis. Die IP-Adresse ist offen einsehbar, man muss diese nur mithilfe der Staatsanwaltschaft oder dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch zuordnen können.

Nicht umsonst gibt es auf dem Markt nun immer mehr VPN-Angebote. Diese Virtual Private Network-Dienstleister gewähren den Kunden dabei einen Zugang ins World Wide Web, jedoch mit einem besonderen Detail. Man surft nicht mit der eigenen IP-Adresse im Netz, sondern mit der des Dienstleisters. Infolge dessen ist man selbst - zumindest im Bezug auf die IP-Adresse - hundertprozentig anonym. Für einen kleinen monatlichen Obulus, welcher sich bei vielen im einstelligen Euro Bereich bewegt, erhält der zahlende Kunde somit etwas, was er anderweitig wohl nicht bekommen könnte. Absolute Anonymität ohne Geschwindigkeitsverlust. Nicht umsonst können Dienste wie IPREDATOR, der durch The Pirate Bay auf die Beine gestellt wird, nicht binnen kürzester Zeit über 100.000 Voranmeldungen verzeichnen.

Aktuell wurde uns das Schreiben einer deutschen Staatsanwaltschaft zugespielt, die im Fall einer Urheberrechtsverletzung ermittelt. Anhand des Standortes der Staatsanwaltschaft wäre es das Naheliegendste, dass die Strafanzeige durch eine abmahnende Kanzlei ergangen ist, dies können wir jedoch bislang nicht bestätigen. Für den Kern ist dies auch unbedeutend, wenngleich die Korrektheit dieser Annahme bedeuten würde, dass eine Kanzlei bei der Erhebung der Daten an einem VPN-Dienst gescheitert ist. Die kontaktierte Staatsanwaltschaft befindet sich nun scheinbar in der Situation, selbst Ermittlungen durchführen zu müssen. Interessant ist hierbei das harsche Vorgehen, mit welchem man versucht vorzugehen. Der Staatsanwaltschaft liegt - wie aus dem Schreiben ersichtlich - eine IP-Adresse sowie Datum und Timestamp vor. Zu dieser möchte man nun die wahre IP-Adresse erfahren, um somit an den Urheberrechtsverletzer zu gelangen. Besonders interessant ist, dass sich die Staatsanwaltschaft scheinbar genötigt sieht, auch mit "Zwangsmaßnahmen" zu drohen, sollte der VPN-Dienst nicht freiwillig die - vermutlich sowieso nicht gespeicherten - Daten herausgeben. Es ist interessant zu beobachten, mit welchen Mitteln manche Staatsanwaltschaften in Deutschland inzwischen vorgehen, um Urheberrechtsverletzer zu ergreifen. Augenscheinlich könnte 2009 noch zu einem harten Jahr in Bezug auf das Thema "Urheberrechtsverletzung" werden.

Zu erwähnen ist vielleicht noch, dass es sich um den Anbieter "Trackbuster" handelt, welcher sich auch am Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und deren Vorgehen gegen die verdachtsunabhängige Speicherung von elektronischen Kommunikationsdaten beteiligt. Herausfinden wird man die wahre IP wahrscheinlich nicht, die angedrohten Zwangsmaßnahmen werden vermutlich ebenfalls im Sande verlaufen. Zwar verfügt das Unternehmen über einen Eintrag im deutschen Handelsregister, die haftende Gesellschafterin ist jedoch die Trackbuster Limited in Großbritannien. (Firebird77)

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41 Reaktionen aus dem gulli:Board

Biertonne am 22.06.2009 06:59:37:
Mindestens 25.000 €; die AGBs dürfen bei einem Kauf nicht verändert werden. Ferner steht nun offiziell fest, dass die keine Loggs anlegen, siehe: http://board.gulli.com/thread/1365458-nutzt-jemand-trackbuster/5/#122...

0v3rdr1v3 am 22.06.2009 16:18:48:
Tja, keder muss mit den konsequenzen rechnen. Wie schon gesagt, tbei tauschbörsen ist man längst nicht mehr anonym....

Throatslit am 22.06.2009 16:32:20:
für 25 000 setz ich mir nen besseren vpn dienst auf inkls den gebühren für die umschreibung meines gewerbescheins, viel zu teuer...

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