Urheberrecht: DGB droht Blogger wegen Screenshot mit Prozess

Urheberrecht: DGB droht Blogger wegen Screenshot mit Prozess

gullinews am Sonntag, 24.08.2008 11:22 Uhr

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund zeigt sich dünnhäutig, was die Verwendung seines Logos angeht. Ein Blogger wird mit einem Prozess bedroht, weil er in einem Beitrag einen Screenshot einer vom DGB betriebenen Webseite zeigt, auf dem unter anderem auch das Logo der Gewerkschaft zu sehen ist.

Marco Kanne erhielt heute ein Schreiben des DGB-Bundesvorstandes, in dem er zur Entfernung eines Screenshots der Seite Mindestlohn.de aufgefordert wird. Für den Fall, dass Kanne dem nicht bis zum 22. August, 10 Uhr vormittags, nachkommt, droht ihm die Gewerkschaft mit "alle[n] in Betracht kommenden strafrechtlichen wie zivilrechtlichen Schritte[n]".

In der Tat hat Kanne mit seinem Blogpost gegen das Urheberrecht verstoßen. Das Verwenden von Screenshots, die mehr als nur einen kleinen Bildausschnitt zeigen, ist nur im Kontext eines schützenswerten Artikels erlaubt. Kannes eigene Leistung besteht lediglich in einem Einzeiler: "Ist der Mindestlohn die Endstufe des Nerobefehls?" Für den Gesetzgeber ist das nicht genug.

Weiter heißt es in dem Schreiben: "Wir weisen Sie insbesondere darauf hin, dass Sie keine Erlaubnis haben, das DGB-Logo zu verwenden." Einem besonderen Schutz unterliegt dieser Teil des Screenshots allerdings nicht - auch die Verwendung des DGB-Logos wäre im Kontext eines Artikels von ausreichender Schöpfungshöhe erlaubt.

Trotz der recht eindeutigen Rechtslage will Marco Kanne sich den Forderungen des DGB nicht beugen.

"Ich akzeptiere die Drohung mit Initiierung staatlicher Gewalt gegen mich durch den DGB-Bundesvorstand nicht und werde der Aufforderung aus ethischen Gründen nicht nachkommen. Mein Gewissen verbietet es mir, Handlungen zu unterstützen, die Gewalt bzw. die Drohung mit Gewalt gegen Leben, Freiheit und Eigentum von Menschen als gerechtfertigt und erfolgversprechend erscheinen lassen",

schreibt er zur Begründung und fordert andere Blogger dazu auf, ihn mit Artikeln über den Fall zu unterstützen. In einer Reaktion wird auf einen Ausspruch des linken Schriftsteller-Idols Kurt Tucholsky hingewiesen:

"Was darf Satire? Alles."

In den Augen des DGB scheint das nicht zu gelten. Da bekommt man für Satire Klagedrohungen.

Nachtrag: Anders als bisher hier zu lesen war handelt es sich bei dem Schreiben des DGB nicht um eine Abmahnung, sondern lediglich um eine Aufforderung. Marco Kanne hat dazu mittlerweile klargestellt, dass er auf eine freundliche Anfrage hin den Screenshot entfernt hätte. Weiterhin stamme das im Rahmen der Aktion "Gesicht zeigen für den Mindestlohn" auf die DGB-Seite hochgeladene Hitler-Porträt nicht von ihm. (Simon Columbus)

Screenshot von opponent.de; Copyright liegt bei mindestlohn.de / DGB.

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50 Reaktionen aus dem gulli:Board

am 25.08.2008 16:43:54:
Ich habe jetzt beide Seiten dieses Themas ganz durchgelesen. Jetzt werde ich das ausdrucken, dann gehe ich scheißen und wisch mir damit den Arsch ab....

foxxy am 25.08.2008 21:31:02:
Ich habe jetzt beide Seiten dieses Themas ganz durchgelesen. Jetzt werde ich das ausdrucken, dann gehe ich scheißen und wisch mir damit den Arsch ab. Dann wird das, was dann auf dem Papier zu sehen ist sicher besser als dein Posting sein....

am 26.08.2008 05:27:59:
Immerhin hat der DGB ja erstmal einen Brief geschickt und nicht sofort eine kostenpflichtige Abmahnung....

 

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