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21. September 2007

Urheberrecht Bundesrat nickt den zweiten Korb ab

Nicht viel neues von der Urheberrechtsfront: den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle nickte der Bundesrat heute ab. Festgeschrieben werden ab 2008 Abgaben für Leermedien und Geräte, das Verbot von Kopierschutzknackern und ein weiter gefasstes Verbot von Kopien aus "offensichtlich rechtswidrigen" Quellen.

"Es gibt kein 'Recht auf Privatkopie' zu Lasten des Rechtsinhabers", so die Erklärung des Justizministeriums, weshalb das Umgehen von Kopierschutztechnik nach wie vor verboten bleibt. Begründet wird die Entmündigung der Konsumenten mit dem übergeordneten EU-Recht, welches das Knacken von DRM untersagt. Das BMJ im externer Link in neuem Fenster folgtWortlaut:

"Die private Kopie nicht kopiergeschützter Werke bleibt weiterhin, auch in digitaler Form, erlaubt. Das neue Recht enthält aber eine Klarstellung: Bisher war die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten. Dieses Verbot wird nunmehr ausdrücklich auch auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt. Auf diese Weise wird die Nutzung illegaler Tauschbörsen klarer erfasst. In Zukunft gilt also: Wenn für den Nutzer einer Peer-to-Peer-Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt – z. B. weil klar ist, dass kein privater Internetnutzer die Rechte zum Angebot eines aktuellen Kinofilms im Internet besitzt –, darf er keine Privatkopie davon herstellen."

Der Nachweis, dass "klar ist", dass unberechtigt ein Film angeboten wurde, wird spannend zu begründen sein - entsprechenden Files sieht man den Inhalt nicht unbedingt an, darüber hinaus wird vorausgesetzt, dass eine Netznutzung offenbar nur mit einer lückenlosen Kenntnis der aktuellen Kinoprogramme einhergeht.

Darüber hinaus ist nach wie vor der Gedanke der Sicherheitskopie nicht wirklich beim Bundesrat angekommen. In schönster Jack Valenti-Manier ("Wer eine DVD kauft, hat eine Kopie. Wer ein Backup will, soll sich noch eine kaufen") wird das Recht auf Privatkopie verneint:

"Es gibt kein "Recht auf Privatkopie" zu Lasten des Rechtsinhabers. Dies ließe sich auch nicht aus den Grundrechten herleiten: Eine Privatkopie schafft keinen Zugang zu neuen Informationen, sondern verdoppelt lediglich die bereits bekannten."

Weiter festgeschrieben sind die Abgaben auf Geräte und Leermedien, die zur Vervielfältigung digitaler Werke geeignet sind. Maximal 5% des Verkaufspreis sollte diese ursprünglich betragen, diese Grenze ist indessen abgeschafft worden. Entsprechend externer Link in neuem Fenster folgtsauer ist der Branchenverband BITKOM, der mit der Novelle keinen echten Kompromiss zwischen Rechteinhabern, Geräteherstellern und Kunden geschaffen sieht.

Das Gesetz tritt nun voraussichtlich Neujahr 2008 in Kraft.

  • 34 Kommentare zum Artikel
  • das ist spannend, vll tut sich da was?! "In ihrem Werk weisen die Autoren nach, dass die gängige 'Abmahnpraxis' aufgrund von Tauschbörsen-Nutzungen rechtlich nicht haltbar ist - weder zivil- noch strafrechtlich. Die Autoren zeigen auf, dass es aufgrund technischer Unkenntnis und technischer Missverständnisse oftmals zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Tauschbörsen-Nutzer kommt, obwohl überwiegend von einer Strafbarkeitslücke ...

  • Zitat: Zitat von USAIntern  Mit Sicherheit wird diese Abgabe über den Preis umgelegt. Das sind keine Kosten die durch betriebliches KnowHow entstehen, die haben alle Anbieter. Also werden Sie auch mit einkalkuliert, sprich umgelegt. Und somit entrichtest Du diese Abgabe beim Kauf. Ich habe nichts anderes gesagt. Trotzdem liegt's immer noch in deiner Hand, vorab die Preise zu vergleichen und zu ...

    Khelben2000 am 02.11.2007 22:42
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