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21. September 2007
Urheberrecht Bundesrat nickt den zweiten Korb abNicht viel neues von der Urheberrechtsfront: den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle nickte der Bundesrat heute ab. Festgeschrieben werden ab 2008 Abgaben für Leermedien und Geräte, das Verbot von Kopierschutzknackern und ein weiter gefasstes Verbot von Kopien aus "offensichtlich rechtswidrigen" Quellen. "Es gibt kein 'Recht auf Privatkopie' zu Lasten des Rechtsinhabers", so die Erklärung des Justizministeriums, weshalb das Umgehen von Kopierschutztechnik nach wie vor verboten bleibt. Begründet wird die Entmündigung der Konsumenten mit dem übergeordneten EU-Recht, welches das Knacken von DRM untersagt. Das BMJ im Der Nachweis, dass "klar ist", dass unberechtigt ein Film angeboten wurde, wird spannend zu begründen sein - entsprechenden Files sieht man den Inhalt nicht unbedingt an, darüber hinaus wird vorausgesetzt, dass eine Netznutzung offenbar nur mit einer lückenlosen Kenntnis der aktuellen Kinoprogramme einhergeht. Darüber hinaus ist nach wie vor der Gedanke der Sicherheitskopie nicht wirklich beim Bundesrat angekommen. In schönster Jack Valenti-Manier ("Wer eine DVD kauft, hat eine Kopie. Wer ein Backup will, soll sich noch eine kaufen") wird das Recht auf Privatkopie verneint: "Es gibt kein "Recht auf Privatkopie" zu Lasten des Rechtsinhabers. Dies ließe sich auch nicht aus den Grundrechten herleiten: Eine Privatkopie schafft keinen Zugang zu neuen Informationen, sondern verdoppelt lediglich die bereits bekannten." Weiter festgeschrieben sind die Abgaben auf Geräte und Leermedien, die zur Vervielfältigung digitaler Werke geeignet sind. Maximal 5% des Verkaufspreis sollte diese ursprünglich betragen, diese Grenze ist indessen abgeschafft worden. Entsprechend Das Gesetz tritt nun voraussichtlich Neujahr 2008 in Kraft. Verwandte News
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