gullinews am Freitag, 21.12.2007 19:52 Uhr
Geht bis Neujahr kein Widerspruch ein, wird den Verlagen und Verwertern durch die "Übergangsregelung für neue Nutzungsarten" die bisherigen Rechte der Autoren an allen bei Vertragsabschluss unbekannten Nutzungsrechten (nicht nur der Online-Nutzung) am 1. Januar 2008 übertragen. Das Gesetz gilt rückwirkend und wird nur eingeschränkt, wenn bereits entsprechende Klauseln per Vertrag festgesetzt wurden.
Konkret: Verwertungsrechte beispielsweise für die Online-Nutzung von zwischen 1966 und 1995 publizierter Werke fallen an die Verlage, falls nicht anders vertraglich festgelegt. Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft erläutert diese, falls sie nicht vorliegen, kann ein entsprechender Musterbrief zum Widerspruch an einen Verlag geschickt werden. Dies muss vor dem Jahreswechsel geschehen.
Der Vorsitzende der Piratenpartei, Jens Seipenbusch kommentiert:
"Hier wird deutlich, wie das Gerede aus dem Bundesjustizministerium über geistiges Eigentum wirklich einzustufen ist: man möchte vor allem die industrielle Verwertung durch Großfirmen und Verlage voranbringen, die tatsächliche Vergütung der eigentlichen Urheber ist dabei uninteressant oder wird sogar minimiert."
Die rückwirkende Vertragsänderung durch das neue Gesetz halten die Piraten für unrechtmäßig, dazu wird ihrer Ansicht nach der Bestimmtheitsgrundsatz durch die zustimmungslose Abtretung von Nutzungsrechten verletzt.
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am 21.12.2007 14:46:39: |
ADI64 am 22.12.2007 10:12:20: |
ComPoti am 22.12.2007 20:31:04: |