gulli: Urheberrecht 2008: Verlage gestärkt, Schaffende rückwirkend entrechtet
21. Dezember 2007

Urheberrecht 2008 Verlage gestärkt, Schaffende rückwirkend entrechtet

Keine zwei Wochen ist es bis zum kommenden Jahr und damit zu einer Reihe von Gesetzesänderungen. Das Aktionsbündnis Urheberrecht und die Piratenpartei weisen darauf hin, dass Urheber gegenüber den Verlagen und Verwertern ab 2008 möglicherweise einer Reihe von Rechten verlustig gehen, wenn nicht zügig Widerspruch eingelegt wird. Konkret geht es um Verwertungsrechte durch neue oder noch unbekannte Nutzungsarten.

Geht bis Neujahr kein Widerspruch ein, wird den Verlagen und Verwertern durch die "Übergangsregelung für neue Nutzungsarten" die bisherigen Rechte der Autoren an allen bei Vertragsabschluss unbekannten Nutzungsrechten (nicht nur der Online-Nutzung) am 1. Januar 2008 übertragen. Das Gesetz gilt rückwirkend und wird nur eingeschränkt, wenn bereits entsprechende Klauseln per Vertrag festgesetzt wurden.

Konkret: Verwertungsrechte beispielsweise für die Online-Nutzung von zwischen 1966 und 1995 publizierter Werke fallen an die Verlage, falls nicht anders vertraglich festgelegt. Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft erläutert diese, falls sie nicht vorliegen, kann ein entsprechender Musterbrief zum Widerspruch an einen Verlag geschickt werden. Dies muss vor dem Jahreswechsel geschehen.

Der Vorsitzende der Piratenpartei, Jens Seipenbusch kommentiert:

"Hier wird deutlich, wie das Gerede aus dem Bundesjustizministerium über geistiges Eigentum wirklich einzustufen ist: man möchte vor allem die industrielle Verwertung durch Großfirmen und Verlage voranbringen, die tatsächliche Vergütung der eigentlichen Urheber ist dabei uninteressant oder wird sogar minimiert."

Die rückwirkende Vertragsänderung durch das neue Gesetz halten die Piraten für unrechtmäßig, dazu wird ihrer Ansicht nach der Bestimmtheitsgrundsatz durch die zustimmungslose Abtretung von Nutzungsrechten verletzt.

  • 9 Kommentare zum Artikel
  • Zitat: Zitat von Wandang hmm. kann mir einer mal den kernpkt bzw die kernthematik kurz erläutern? iwie hab ich nix verstanden^^" liegt vermutlich an der zeit-> 3:04 Uhr Hm - bin nicht so in der Thematik drin und hoffe ich erzähle nichts falsches - aber bitte: Wenn als Bsp. ein Autor bei Vertragsabschluß die Rechte an einem Buch an seinen Verlag veräußert hat (wegen mir anno 1990) und nun ...

  • @aloa5: erstmal danke danke für die zusammenfassung aber das ist ja **** O.o wie kann man nur solche dinge zulassen. immer kommerzieller wird die welt. vllt gibts ja bald ne buchlobby? ne aber sehr schade um die armen autoren! sie machen die arbeit und die verläge sammelns ein

    Wandang am 21.12.2007 14:46
  • Zitat: Zitat von Wandang vllt gibts ja bald ne buchlobby? ne aber sehr schade um die armen autoren! sie machen die arbeit und die verläge sammelns ein Buchlobby? Das ist doch nur die Spitze des Eisbergs. Es ist ja jetzt schon so, dass die Angestellten sich für den Boss abrackern. Das Ganze wird durch dieses Gesetz eben nur komplett rechtens gemacht und bestärkt.

  • Zitat: Zitat von ADI64 Buchlobby? Es ist ja jetzt schon so, dass die Angestellten sich für den Boss abrackern. Es ist erst jetzt schon so? Das war schon immer so Deswegen wird der eine nunmal Boss und gibt dem Angestellten Geld, damit sich der abrackert. Also nix neues

    ComPoti am 22.12.2007 20:31

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