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04. September 2007

Umweltminister vs. Blogger Sieg für Satire im Netz

Zur Abwechslung mal gute Nachrichten von der Abmahnfront: Eine Abbildung des Umweltministers mit der Bildunterschrift "Ich will auch zu den Nutten, Herr Hartz" ist als Satire erlaubt, die Kosten der Abmahnung muss der Blogger, in dessen Wiki das Bild aufgetaucht ist, nicht bezahlen. Das entsprechende Urteil ist nun rechtskräftig.

Über ein Jahr ist es nun her, dass Umweltminister Gabriel Marcel Bartels vom Blog "externer Link in neuem Fenster folgtMein-Parteibuch" externer Link in neuem Fenster folgtabmahnen ließ: ein Unbekannter hatte im Gefolge des Rotlichtskandals um VW und Peter Hartz ein Bild des Ministers mit der Unterschrift "Ich will auch zu den Nutten, Herr Hartz" ins Parteibuch-Wiki gestellt. Wenig Sinn für Satire hatte der Minister, der die Entfernung des Bilds durchsetzen konnte, die Abmahnkosten jedoch nicht vom Abgemahnten erstattet bekam.

Vor dem Amtsgericht Hamburg versuchte Gabriel anschließend, die Abmahngebühren externer Link in neuem Fenster folgteinzuklagen. Und externer Link in neuem Fenster folgtverlor - nur um Berufung gegen das ergangene Urteil einzulegen.

Diese Berufung wurde nun jedoch externer Link in neuem Fenster folgtzurückgezogen, wodurch das letzte Urteil des AG Hamburg rechtskräftig ist. Ein später Lerneffekt, aber immerhin, ein Lerneffekt. Die Urteilsbegründung des AG Hamburg ist dabei erfreulich deutlich und legt die Grenzen der Satire weit aus.

Ein Sieg für die Kunst- und Meinungsfreiheit - aber immer noch keine Klärung für Foren- oder Wiki-Haftung. Denn eingestellt wurde das Bild nicht vom Betreiber der Seite, der dadurch direkt haftbar wäre, sondern von einem Unbekannten. Eine Kenntnis Bartels' vor der Abmahnung kann nicht vorausgesetzt werden. Ob dadurch ohnehin eine Löschungsaufforderung vor der Abmahnung hätte erfolgen müssen - diese Frage hat das Gericht nicht beantwortet.

  • Zitat: Zitat von Korrupt  *wir* mussten gar nix. Es ging um mein-parteibuch.de. Ich schrieb ja auch nicht mussten sondern müssten. Die Frage ist also, ob das Urteil jetzt nur finanzielle Auswirkungen für Marcel hat, oder ob es bedeutet, dass das Bild "erlaubt" ist und ich es irgendwo (zB hier) veröffentlichen kann.

    Greg5000 am 05.09.2007 09:34
  • Zitat: Zitat von Gravenreuth  [...] Dennoch macht es deutlich, dass es so lange keine Rechtssicherheit gibt, bis das Bundesverfassungsgericht / Bundesgerichtshof geurteilt hat, weil jeder Richter das Gesetz so auslegen kann, wie es ihm passt. Da stimmen Sie mir doch zu?

    DasFragezeichen am 05.09.2007 15:32
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