gullinews am Freitag, 03.11.2006 12:08 Uhr
Nun traf eine Klageschrift des Amtsgericht Hamburg beim Blogger Marcel Bartels ein, in der die Kosten der Abmahnung eingefordert werden. Die Unterschrift des längst entfernten Bilds stelle laut Klageschrift eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, weiterhin enthielte sie eine unwahre Tatsachenbehauptung.
Von der Freiheit der Kunst oder der Satire ist in der Klageschrift erwartungsgemäß keine Rede. Auch auf die Frage der Forenhaftung (bzw. im konkreten Fall: Wikihaftung) wurde nicht eingegangen. Das Bild wurde nicht von Bartels selbst in das Wiki eingepflegt, sondern von einem anderen Nutzer. Ebenso demonstrierte die Reaktion Gabriels einmal mehr, dass manche Politiker weder selbst im Internet angekommen sind noch in der Lage zu sein scheinen, entsprechend kompetente Berater hinzuzuziehen, die Gabriel beispielsweise erklärt hätten, dass er das Bild im Wiki problemlos selber hätte löschen können.
Gabriel setzt damit die Tradition recht unsouveräner Reaktionen bei den Genossen fort. Der Titanic wurde vor einiger Zeit vom Genossen Beck ein Titelbild mit Becks Konterfei und der Parole "Knallt die Bestie ab!" untersagt.
Mit der Linie seiner Genossin Zypries, ihres Zeichens Justizministerin, hat Gabriels Kurs ebenfalls wenig zu tun. Die Justizministerin forderte vergangenen Mai, Auswüchse des Abmahnunwesens im Netz zurückzustutzen. "Einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung dürfen nicht mehr als 50 bis 100 Euro für Abmahnung und Anwalt nach sich ziehen", so die Ministerin vor dem Anwaltstag. Sie sollte gelegentlich auch ihre Ministerkollegen von ihren Ansichten unterrichten.
| 21 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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könnt kotzen am 05.11.2006 02:19:28: |
Dexter am 05.11.2006 16:09:32: |
Gravenreuth am 09.11.2006 20:34:31: |