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24. August 2008
Umfrage zum Thema Urheberrecht Teilnehmer gesuchtIm Rahmen einer Diplomarbeit wird an der Technischen Universität München vom Dr. Theo Schöller-Stiftungslehrstuhl für Technologie- und Innovationsmanagement eine Befragung zum Thema Urheberrechtskenntnisse aktiver Internetnutzer durchgeführt. Ziel der Umfrage ist es, herauszufinden, inwieweit aktive Internetuser Kenntnisse zum aktuellen Urheberrecht besitzen. Dadurch soll herausgefunden werden, inwieweit zu Zeiten des anhaltenden AbmahnWahnsinns überhaupt Wissen über die Thematik vorhanden ist. Wer als die User des gulli:boards wären für eine solche Umfrage besser geeignet? Die Teilnehmer der Umfrage können durch diese ihr Wissen, rund um das Urheberrecht testen. Dazu werden unter anderem einige Fallbeispiele genannt, bei welchen man sich entscheiden muss, ob nun eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, oder nicht.
Selbstredend ist die gesamte Umfrage anonym. Die Daten werden ausschließlich zur wissenschaftlichen Auswertung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. (Firebird77) (via info, thx!) Trackbacks
Kann mir jemand mal die Antworten kopieren? Die Seite will bei mir nicht //edit: Wenn, dann bitte per PN (: Inkognito am 26.08.2008 13:07
Der Umfrageverfasser bittet darum, dass die Antworten nicht so veröffentlicht werden, da das umfrageteilnehmer beeinflussen könnte. Aus diesem grunde wurde bereits oben höflich angefragt ob ein post wegeditiert werden kann. Bitte nicht die Antworten posten, es könnte sonst das Ergebnis verfälschen. Thx! Firebird77 am 26.08.2008 13:09
Zitat: Zitat von Sitecom Öhm, Gulli ist/war auch eine Tauschbörse, nur mit One-Click-Hostern statt P2P. Oder habe ich die Ironie nicht gefunden? Dann eklär mir mal wieso Gulli eine Tauschbörse ist/war? Hier treiben/trieben sich 95% Leecher herum. Bei einem Tausch bietet man etwas an und bekommt im Gegenzug etwas...das impliziert doch der Begriff Tausch ... matlock11 am 26.08.2008 16:27
Wie andere Umfragen und Studien hat auch diese das Problem, daß ihre Fragen nicht eindeutig sind bzw. Interpretationsspielraum zulassen. Beispiel: (umformuliert) Das Betrachten urheberrechtlich geschützten Materials über bestimmte Kanäle ist keine bzw. nicht zwangsläufig eine Urheberrechtsverletzung. Es wäre eine Verletzung der Rechte des entsprechenden Verwerters, so denn im entspr. Land ein solcher entsprechende erworben hat. Bestes ... Schattenspieler am 26.08.2008 20:45
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