Das Signal könnte nicht deutlicher sein. Seit Langem ist es im UK normal das editierte Wählerlisten an Firmen verkauft werden, die diese dann unter anderem für Werbezwecke verwenden. Der Regierungsbericht spricht über dieses Verhalten richtigerweise von einem "Armutszeugnis" bezüglich dem Schutz der Privatsphäre.
Eine Empfehlung der Kommission lautet, dass die Leute zumindest darüber informiert werden müssten, wenn ein Unternehmen deren Datensätze aufkauft. Sollte eines dieser Unternehmen gar über keine ausreichenden Datenschutzrichtlinien verfügen oder das Recht auf Privatsphäre verletzen, müssen erhebliche Strafen drohen. Selbstverständlich kann gegenüber den Behörden ein Widerspruch eingebracht werden, damit die Daten nicht weiterverkauft werden, aber man sehe hier akuten Handlungsbedarf, da diese Maßnahme allein keinesfalls ausreichend sei. Richard Thomas, der "Information Commissioner" sowie Dr. Mark Walport, der Direktor von Wellcome Trust, zeichnen sich für den Bericht verantwortlich, der interessanterweise nur eine Woche vor dem Verlust von zwei CDs, welche Daten von 25 Millionen Bürgern enthielten, veröffentlicht wurde. Dabei spricht der Report u. a. davon, dass eine völlige Verwirrung im öffentlichen wie privaten Sektor herrsche, wie Daten verwendet werden dürften. Die betroffenen Personen hätten ebenfalls kaum das Wissen, was mit ihren Daten getan wird. Richard Thomas zeigte sich äußerst besorgt über die Tatsache, dass es zum Alltagsgeschäft von Behörden wurde, editierte Wählerlisten an Marketingunternehmen zu verkaufen.
"Wir halten den Verkauf von editierten Datensätzen durch Behörden für einen nicht wünschenswerten Weg beim Umgang mit persönlichen Daten. Es stellt ein Armutszeugnis für die Öffentlichkeit dar, wenn persönliche Daten, die zu Wahlzwecken gesammelt wurden, damit man an einem demokratischen Prozess teilhaben kann, für völlig andere Zwecke verkauft werden."
Vorgehen möchte man gegen einen erheblichen Missbrauch der Datensätze dadurch, dass der Information Commissioner die Vollmacht zur Aussprache von Geldstrafen erhalten soll. Diese sollen bis maximal zwei Millionen Britische Pfund gehen, wenn einer der Käufer absichtlich oder rücksichtslos mit den erworbenen Datensätzen umgeht. Bis dies jedoch geschehen ist, dürfte noch einige Zeit vergehen, wenn man die Aussage einer Sprecherin des Justizministeriums betrachtet: "Wir werden die Empfehlungen des Berichtes ausgiebig prüfen. Sobald wir die Zeit dazu gefunden haben, werden wir ein neues Statement abgeben, welches sich dann mit der Einbindung und den Kosten solcher Änderungen befassen wird."
(via bbc, thx!)
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Todde am 11.07.2008 19:15:30: |
Karash86 am 12.07.2008 01:43:44: |
xxxstereoxxx am 12.07.2008 13:20:12: |