gulli: TV-Torrents ganz legal?
29. Juni 2005

TV-Torrents ganz legal?

Nicht, wenn man eure IP loggen kann, sagt Chip.tv

Für einen Lacher ist die heutige Chip.tv - Ausstrahlung zum Thema "TV-Serien aus dem Netz" gut. In bewährter Manier wird zum heissen Thema TV-Serien-Download aus dem Internet zunächst der Torrent empfohlen, Azureus sei der Client der Wahl, und... nein, die Seiten nennt man dann nicht bei Namen, aber wenn man Torrentreactor einblendet und die Pirate Bay im Vollbild zeigt, bleibt ja kein Wunsch mehr offen.
Sehr schön anschließend das Ende der Sendung: Sinngemäß heisst es da, wer mit dem Torrent im Netz Filme lade, hinterlasse seine IP, und diese könne von den Strafverfolgern ermittelt werden. Daher sei es illegal, Filme so aus dem Netz zu laden. Und man solle doch bitte auf der hellen Seite der Macht bleiben.

Wer sich nun ernsthaft mit der Legalität von TV-Torrents befassen will, findet erstaunlich gut sortierte und aufbereitete Inhalte auf dem schon länger angekündigten und nun gestarteten Infoportal des Verbraucherministeriums irights.info.

Zu den Themen Privatkopien, Brennen, Tauschen, Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen und was der mündige Mediennutzer alles sonst noch für gewöhnlich macht, wird erstaunlich sachlich und ohne die übliche Kriminalisierung und Angstmache informiert.

So schreibt es auf der Seite des Ministeriums überraschenderweise im Kontext von der Legalität des Aufnehmens und Kopierens von Fernsehsendungen: "Solange die Quelle der Aufzeichnung rechtmäßig ist, darf man für den privaten Gebrauch Kopien herstellen. Für Sendungen der in Deutschland sendenden Stationen trifft das in der Regel zu. Selbst wenn es ausnahmsweise nicht zuträfe, würde das an der Zulässigkeit der Privatkopie im Zweifel nichts ändern. Denn die ist nur dann nicht gegeben, wenn die Quelle der Sendung für den Nutzer offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurde. Da der Nutzer nicht erkennen kann, wie die Quellen einer Sendung zustande gekommen sind, ist es für ihn generell nicht "offensichtlich", ob dies rechtmäßig oder rechtswidrig erfolgt ist...", zum Thema TV-Seriendownloads aus dem Netz dann gar "Komplizierter ist die Lage allerdings, wenn man die Sendung nicht selbst aufgenommen hat, sondern eine Aufzeichnung aus einer Tauschbörse laden möchte. [...] Da die Vorlage, die vervielfältigt wird, in der Regel nicht "offensichtlich rechtswidrig" sein dürfte, werden Downloads für den Privatgebrauch derzeit meist zulässig sein." Das liest man nun natürlich gerne, vor allem aus einer so gut beleumundeten Quelle.

Eingeschränkt wird das ganze durch das Problem, dass der Upload in die Tauschbörse vom Recht zur Privatkopie nicht gedeckt wäre. Ebenso schreibt die Seite fälschlicherweise (im Kontext einer möglichen Einführung von Aufnahmesperren in Deutschland), der US-amerikanische Broadcast Flag, mit dem verhindert wird, dass eine Fernsehausstrahlung aufgenommen werden kann, sei bereits eingeführt - die Einführung wurde hingegen vor kurzen zum zweiten mal verhindert.

Was die Wahl zwischen Chip und irights.info angeht, sei diese zwar den mündigen Mediennutzern überlassen, aber Kompetenz im Hause Künast: lang kann man das wohl nicht mehr erleben, von daher sollte man die Chance nutzen. Und, liebe Chip: Klar funktioniert Googlen nach "(serienname) torrent", richtig l33t nimmt man dazu aber entweder eine Torrentsuchmschine, die gibts nämlich. Oder, wenn's schon Google sein muss: mit "(Suchbegriff) filetype:torrent" felst man das Netz wie in alten Zeiten.

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