gullinews am Montag, 31.03.2008 23:42 Uhr
Wie der Blog Mein Parteibuch.com berichtet, erging im Mai 2007 gegen den Betreiber der Exitnode eine Hausdurchsuchung. Der Antrag kam von der Staatsanwaltschaft Ulm, er ging von dort an das Amtsgericht in Geislingen, dem damaligen Wohnort des Angeklagten. Ausgeführt wurde die Hausdurchsuchung von der Polizeidirektion Göppingen. Die Durchsuchung wurde mit einem Ermittlungsverfahren wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften gerechtfertigt. Außerdem stand drin, dass der Angeklagte nach "kriminalistischer Erfahrung" verdächtig sei, solche Dateien auf einem seiner PCs zu lagern. Konkret ging es darum, dass jemand unter Mithilfe seiner Exitnode von seiner IP aus am 25.7.2006 bei swoopshare.com kinderpornographische Dateien heruntergeladen hat.
Von Mitte 2006 bis April 2007 betrieb er die TOR-Exit-Node "Amnesty". Die IP-Adresse, aufgrund der das Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, war die des Rootservers und nicht die seiner Wohnung. Die Beamten beschlagnahmten mehrere PCs, eine externe USB-Festplatte, mehrere CDs, SD-Karten und eine herumliegende alte Festplatte. Nach vollbrachter Tat drückte man ihm den Durchsuchungsbericht in die Hand. Sebastian legte noch auf dem Formular Widerspruch gegen die Maßnahme ein und beantragte diesbezüglich eine richterliche Entscheidung.
Einige Wochen später wurde er für seine Aussage vorgeladen. Sebastian S. gab seine Personalien zu Protokoll und gab an, dass sich hinter besagter IP-Adresse eine TOR-Exit-Node verbarg. Zudem gab er zu Protokoll, dass er selbst keine kinderpornografischen Dateien heruntergeladen hat. Kurze Zeit später durfte er ein paar der mitgenommenen Datenträger wieder abholen. Obwohl er seiner Mutter keine Erklärung diesbezüglich ausgehändigt hat, wurden weitere Gegenstände bei der Mutter zurückgegeben. Auf die Nachfrage der Mutter, was es mit dem Rest auf sich hat, wurde ihr gesagt, dass die restliche Hardware nicht freigegeben sei, weil diese verschlüsselte Daten enthielt. Kurz darauf riefen die Beamten die Mutter an und stellten ihr zur Alternative, dass ihr Sohn, der seiner Mutter noch immer keine Vollmacht ausgestellt hatte, alles wieder haben könnte - aber nur dann wenn die Beamten alles auf den Festplatten löschen dürften. Ansonsten gar nicht. Der fragwürdige Anruf der Beamten stand mit Sicherheit mit der Tatsache in Verbindung, dass sich bei denen bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Rechtsanwalt gemeldet hatte. Dieser hätte ein solches "Angebot" natürlich sofort abgeschmettert.
Wie bei frag-einen-anwalt.de zu lesen ist, wurden nicht nur bei Sebastian S. derartige "Wildwestmethoden" angewendet. Demnach drohen manche Ermittler auch mit der Idee, "IT-Experten" gegen Bezahlung mit der Entschlüsselung von Platten zu beauftragen. Die Zeche soll dann der Durchsuchte bezahlen.
Drum lerne: Nach einer Hausdurchsuchung nie ohne Hilfe eines Rechtsanwaltes durchschlagen - das vermeidlich eingesparte Geld kann einem an anderer Stelle teuer zu stehen kommen.
(Via Mein-Parteibuch.com, danke!)
| 31 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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Phunsoldier am 01.04.2008 15:06:39: |
Trigomi am 01.04.2008 15:59:42: |
DualGamePlayer am 03.04.2008 19:07:54: |
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