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31. März 2008
TOR-Exit-Node Nach Hausdurchsuchung Platten löschen oder nichts zurückDie Furcht eines jeden Filesharers, beziehungsweise eines jeden Internetbenutzers ist es, wenn früh am Morgen die netten Herren in Grün anklingeln. Sebastian S., der in Geislingen die Exitnode eines TOR-Servers betrieb, erschien die Untersuchungsmethoden der Beamten besonders merkwürdig. Einige seiner im Mai 2007 sichergestellten Festplatten waren verschlüsselt. Und nachdem die Ermittler dem Inhalt dieser Platten nach einem Jahr noch immer nicht habhaft werden konnten, machten sie dem Angeklagten einen wahnwitzigen Vorschlag. Wie der Blog Mein Parteibuch.com berichtet, erging im Mai 2007 gegen den Betreiber der Exitnode eine Hausdurchsuchung. Der Antrag kam von der Staatsanwaltschaft Ulm, er ging von dort an das Amtsgericht in Geislingen, dem damaligen Wohnort des Angeklagten. Ausgeführt wurde die Hausdurchsuchung von der Polizeidirektion Göppingen. Die Durchsuchung wurde mit einem Ermittlungsverfahren wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften gerechtfertigt. Außerdem stand drin, dass der Angeklagte nach "kriminalistischer Erfahrung" verdächtig sei, solche Dateien auf einem seiner PCs zu lagern. Konkret ging es darum, dass jemand unter Mithilfe seiner Exitnode von seiner IP aus am 25.7.2006 bei swoopshare.com kinderpornographische Dateien heruntergeladen hat.
Wie bei frag-einen-anwalt.de zu lesen ist, wurden nicht nur bei Sebastian S. derartige "Wildwestmethoden" angewendet. Demnach drohen manche Ermittler auch mit der Idee, "IT-Experten" gegen Bezahlung mit der Entschlüsselung von Platten zu beauftragen. Die Zeche soll dann der Durchsuchte bezahlen. Drum lerne: Nach einer Hausdurchsuchung nie ohne Hilfe eines Rechtsanwaltes durchschlagen - das vermeidlich eingesparte Geld kann einem an (Via Mein-Parteibuch.com, danke!) Verwandte News
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