Nichts werde so heiß gegessen wie gekocht, das vielbeschworene "Augenmaß" wurde in Sachen Online-Durchsuchung und Antiterrorkampf schon oft bemüht. Nur in Ausnahmefällen und nur gegen mutmaßliche Terroristen sollen die geplanten Befugnisse der Ermittler greifen, wird gerne behauptet. Unglaubwürdig wird das indessen, wenn vom Betreiber eines Servers im Anonymisierungsnetz TOR offenbar ermittelt wird - Überwachungen seiner Telekommunikation inclusive.
Nach einem anonymen Hinweis, dass gegen ihn eine Maßnahme zur Überwachung seiner Telekommunikation laufe und er in "bestimmten Datenbanken" erfasst worden sei, versuchte der Admin des TOR-Nodes "Knuffel", Torsten N., bei den zuständigen Stellen Aufschluss zu erhalten, ob und welche Ermittlungsmaßnahmen gegen ihn laufen. Weder das Auskunftsersuchen nach § 495 StPO noch eine Anfrage beim Bundesdatenschutzbeauftragten lieferte Auskünfte.
"§ 19 Absatz 6 des Bundesdatenschutzgesetzes lautet:
(6) Wird dem Betroffenen keine Auskunft erteilt, so ist sie auf sein Verlangen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu erteilen, soweit nicht die jeweils zuständige oberste Bundesbehörde im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde. Die Mitteilung des Bundesbeauftragten an den Betroffenen darf keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der verantwortlichen Stelle zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt."
Raven folgert, dass die Vermutung, es werde ermittelt, somit aller Wahrscheinlichkeit nach zutrifft. Ein Ermittlungsverfahren wäre denkbar beispielsweise anlässlich des Verdachts einer Straftat, die "die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet". Torsten N. publizierte Anleitungen zur Anonymisierung auf anon-web.de, betreibt den Tor-Node "Knuffel" und den Mixmaster-Remailer "awxcnx".
Ihm bleibt jetzt nur noch übrig, einen Anwalt zu beauftragen und für Gegenöffentlichkeit zu sorgen.
Wohin die Reise mit den Schäubleschen Plänen von "Gefährdern" und der erweiterten Handlungsmöglichkeiten des Staates gegen mutmaßliche solche geht, läßt sich bestens beobachten. Staatlich unregulierte Anonymisierung und Verschlüsselung wird bekämpft, gegen Anbieter dieser (immer notwendigeren) Dienste wird ermittelt. Wer und in welchem Umfang Ermittlungsdaten befasst, Kommunikation abgehört und gespeichert, persönliche Daten in den Datenbanken archiviert hat, ist nicht herauszufinden, weder auf Nachfrage noch nach Anrufung von Datenschutzbeauftragten. Auf TOR-Nodebetreiber muss sich das nicht einmal beschränken, denn wie Kai Raven anführt:
"Würden zum Beispiel Pläne zur Arrestierung und Isolierung von "Gefährdern der nationalen Sicherheit" und "Terrorverdächtigen" von IT- und Telekommunikationsmitteln in die Tat umgesetzt und ihre Anwendung auf Personen ausgedehnt, die nichts mit Terrorismus in irgendeiner Form zu tun haben, würde das für viele auch einem faktischen Berufsverbot gleichkommen. Von allen anderen Beschädigungen der Grundrechte und -freiheiten mal ganz abgesehen."
Auch in anderen Kontexten kann der "Gefährder" herangezogen werden, will man gegen unliebsame Bürger ermitteln. Der Begriff ist in seiner rechtlichen Anwendung nämlich mitnichten auf die Bereiche Terror und innere Sicherheit begrenzt, zusätzlich kann sein Anwendungsbereich selbstverständlich auch per Gesetzesänderung weiter aufgebohrt werden. RA Melchior schaute sich die gängigen Definitionen näher an und zitiert
folgendes Statement:
Antwort des Staatssekretärs Dr. August Hanning vom 21. November 2006: Es wurde nachfolgende Definition abgestimmt: "Ein Gefährder ist eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen wird."
Der Kommentar Melchiors:
"Sieht man sich einmal den umfangreichen Katalog der in § 100a StPO genannten Straftatbestände an, verknüpft diesen noch mit dem Wörtchen "insbesondere"; - was bedeutet, dass auch noch andere Straftaten in Betracht kommen, bleibt nicht mehr viel an nennenswerten Straftaten, deren Verdacht einen nicht in den Kreis der „Gefährder" bringen könnte (die "politische Motivation" wird sich bei Bedarf schon konstruieren lassen). Da könnte die Zahl von per 18.12.2006 offiziell 75 bekannten "Gefährdern" (davon 72 aus dem Bereich der politisch motivierten Ausländerkriminalität) wohl sehr bald sehr schnell ansteigen, denn die lächerliche Zahl von restlichen nur drei "Gefährdern" im Bereich der politisch motivierten Kriminalität wird der OSM [OberSchnüffelMinister, Anm. K.] wohl kaum ernsthaft gemeint haben."
Aber in Wirklichkeit werden die Ermittler und Geheimdienste nur "mit Augenmaß" bei konkreten Terrorgefahren derart massiv in die Grundrechte der Bürger eingreifen. Ebenso sicher wie dass die Mautdaten nur zur Abrechnung verwendet werden, die elektronische Gesundheitskarte nur der Verwaltung der Patienten durch die Kassen dient, die Bundeswehr nicht im Innern und schon gar nicht gegen Demonstranten eingesetzt wird und so weiter und so weiter. Nur paranoide Zeitgenossen würden da misstrauisch - vor allem, wenn man bedenkt, dass unser aller Leben von Terroristen bedroht ist.
... Das ist keine Überraschung. Gegen den Admin eines TOR-Nodes läuft laut Gulli ein Verfahren. Klar doch… ...
Ja, nur wen soll man am besten schon noch wählen?
Zitat: Zitat von MaxPayne85 Ja, nur wen soll man am besten schon noch wählen? Die Piratenpartei Es hat sich übrigens ein bestätigter Fall einer LKA-Anzeige gegen einen TOR-Betreiber eingefunden. Hier ist aber die Begründung seitens des LKA für die Untersuchung noch nicht bekannt (ob es mit TOR zu tun hat oder nicht). Wir werden sehen. ALOA