gulli: Tobias Huch: Hausdurchsuchung bei seinem Unternehmensberater

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30. Oktober 2008

Tobias Huch Hausdurchsuchung bei seinem Unternehmensberater

Am Freitag, den 24. Oktober wurde um 11 Uhr vormittags bei einem Mitarbeiter der RESISTO IT GmbH eine Hausdurchsuchung als "unverdächtiger Zeuge" durchgeführt. Der Unternehmensberater arbeitet beim besagten Unternehmen auf freiberuflicher Basis, Geschäftsführer der Firma ist ebenfalls Tobias Huch. Dieser war in den letzten Wochen aufgrund seiner Aufdeckung des Datenschutzskandals der Deutschen Telekom durch alle Medien gegangen. Nachdem die Bonner Staatsanwaltschaft auf der Suche nach den Hintergründen bezüglich der 17 Millionen Kundendaten Huchs Geschäftsräume am 13. Oktober durchsuchte, traf es vergangenen Freitag einen seiner Mitarbeiter.

Die Privatwohnung der Person, die offiziell noch immer als "unverdächtig" gilt, wurde durchsucht. Im Zuge der Hausdurchsuchung wurden sämtliche Daten aller Computer gesichert und der Mann zudem verhört. Die Aktion dauerte nach Angaben des Beraters im Bereich Produktmanagement, Kundenakquise und Keyaccount insgesamt mehr als 4,5 Stunden. Im Gegensatz zum Geschäftsführer verblieb die Hardware aber in den Räumlichkeiten des Durchsuchten.

Dubios aber nicht weniger interessant erscheint in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass der Betroffene unmittelbar vor der Durchsuchung von einem unbekannten DTAG-Mitarbeiter angerufen wurde. Der Anrufer stellte sich am Telefon nicht namentlich vor und erläuterte ihm, dass eine Hausdurchsuchung unmittelbar anstehen würde. Wenige Minuten später öffnete der Mann dem Staatsanwalt die Tür mit den Worten "Kommen Sie doch bitte herein, Sie wurden mir bereits angekündigt!", was bei den erstaunten Besuchern nachhaltig für Missstimmung sorgte. Leider blieb bis jetzt unklar, wer den Berater warnen wollte und vor allem warum.

Es ist angesichts der zahlreichen technischen Störungen, die auch während des Gesprächs mit der gulli:Redaktion auftraten, davon auszugehen, dass die Telekommunikation des Mannes bis dato abgehört wird. Dieser versteht nicht, warum man sich bei der Staatsanwaltschaft nicht an das übliche Prozedere hält. Als Zeuge wäre er jederzeit bereit gewesen, den Beamten alle verfügbaren Daten freiwillig zur Verfügung zu stellen. Er kann sich nicht erklären, warum man ihn jetzt quasi unter Generalverdacht stellt.

Es bleibt leider zu befürchten, dass sich der nächste Informant sehr gut überlegen wird, ob er sich in einem vergleichbaren Fall an die Ermittlungsbehörden bzw. an die Öffentlichkeit wendet, sollte er mit ähnlichen Bespitzelungen und sonstigen Zwangsmaßnahmen rechnen müssen.

Der Mainzer Erotik-Unternehmer indes schäumt vor Wut. Seinem Anwalt hatten die Vertreter der Staatsanwaltschaft am 13. 10. mündlich zugesagt, dass er die beschlagnahmten PCs innerhalb von drei Tagen zurück erhalten werde. Bis heute hat die Staatsanwaltschaft Bonn ihr Versprechen nicht eingelöst. Firmeninterne Projekte sind dadurch nach Auskunft von Herrn Huch ins Stocken geraten. Er beziffert seinen Schaden auf eine fünfstellige Summe und fühlt sich in seiner Arbeit als Unternehmer massiv behindert. Staatsanwaltschaft Bonn, Tobias Huch, Deutsche Telekom, DatenschutzskandalGegenüber gulli sagte er, diese Beeinträchtigung müsste doch auch der Staatsanwaltschaft bewusst sein. "Es drängt sich fast der Eindruck auf, dass man mir Schaden zufügen will", so Huch weiter.

Auch wenn die Deutsche Telekom nicht zuletzt durch deren Auftritt auf den Big Brother Awards für Transparenz und Aufklärung warb, so bleibt die Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden höchst fraglich und unverständlich. Die öffentlichkeitswirksamen Auftritte vom Mainzer Erotikunternehmer werden ihm unterm Strich nicht so viel eingebracht haben, wie ihm aktuell durch den Entzug der Hardware und seiner Kontaktdaten geschadet wird.

Ob dies Zufall oder Absicht ist, verbleibt der Interpretation eines jeden einzelnen Lesers. (Lars Ghandy Sobiraj)

  • Zitat: Zitat von shirker  kann jemand mal bitte gvg hier hin holen, ich wuerde gerne wissen in wie weit man das haus eines unverdaechtigen durchsuchen kann... Durchsuchungen sind z.B. auch bei Zeugen möglich. Wenn der A sein Diebsgut im Keller seines arglosen Nachbarn versteckt und die Polizei erfährt davon, dann darf sie auch beim Nachbarn durchsuchen. § 103 StPO (1) Bei anderen Personen ...

    Gravenreuth am 31.10.2008 16:18
  • Zitat: Zitat von T.H.  Keineswegs wird es eng. Ich bin sog. unverdächtiger Zeuge und laut aktuellem Stand verbleibt das auch so bei der Staatsanwaltschaft. Die DTAG bestätigt meine Aussagen. Der Österreicher ist der DTAG und der StA schon über 2 Jahre bekannt und auch diese Aussage ist bewiesen und bestätigt. Hmm...so war meine Aussage auch nicht gemeint. Es kann vorkommen das aus einem ...

    soricsoon am 31.10.2008 16:49
  • Zitat: Zitat von soricsoon  Hmm...so war meine Aussage auch nicht gemeint. Es kann vorkommen das aus einem "unverdächtigen Zeugen" sehr schnell ein sog."Angeklagter" wird, gerade wenn man seine Zeugenaussage so aufbaut wie Sie es getan haben...um mal zu den Datensätzen zu kommen die man Ihnen angeboten hat. Die Geschichte ist -sagen wir mal- sehr dürftig in meinen Augen. Damit will ich aber keineswegs sagen das die ...

  • @T.H. Zitat: Ich kann die ganze Geschichte dann zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen Sicherlich sollten Sie das tun... Zitat: dass ich keinen Gesetzesverstoß begangen habe Das hat ja auch niemand ernsthaft behauptet...nur war eben die Geschichte wie Sie z.B. an die Daten gekommen sind, nicht sehr glücklich formuliert... Mir ist bekannt das ...

    soricsoon am 31.10.2008 19:50
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