gullinews am Sonntag, 01.02.2009 21:51 Uhr (Rating: 


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Über das "nichtöffentliche Spitzengespräch" der Interessen der Content-Industrie zur "Verhinderung und Bekämpfung der Piraterie im digitalen Umfeld" ist lediglich bekannt, dass sich die Vertreter darüber einig gewesen sein sollen, dass es "keinen gesetzlichen Spielraum" dafür geben würde, um eine Reglung ähnlich "Three-Strikes" durchzuführen, also eines gestuften Verwarnungsverfahrens bei Urheberrechtsverstößen bei Kappung der Internetleitung bei dreimaligem Verstoß. Doch was bedeutet das? Selbstverständlich muss man nun befürchten, dass hinter verschlossenen Türen eine Novelle der gesetzlichen Grundlage vorbereitet wird, dass eben dies in naher Zukunft möglich sein soll.
Netzpolitik formuliert dazu sehr treffend: "Interessant wäre ja die Information, ob daran gedacht wird, den gesetzlichen Spielraum zu verändern. Oder ob man darauf wartet, dass dies über die EU-Ebene kommt und man dann den gesetzlichen Spielraum schaffen muss." Heise berichtet, dass das Justizministerium noch im Herbst der Auffassung war, dass so eine Reglung "hiesigen Bestimmungen zum Datenschutz und das Fernmeldegeheimnis verstoßen dürfte". Alle weiteren Informationen, die sich zu den Verhandlungen finden, gehen in die Richtung, dass sich Rechteinhaber und Internetanbieter in einem Kooperationsverfahren einigen sollen, um gemeinsam das Problem der Piraterie m Internet zu lösen. Mehr Konkretes scheint es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu geben. Aber es sieht auch nicht gerade so aus, als würde hier Reglungen entstehen, die mehr Unabhängigkeit von Internetanbietern fordern. (020200)
(via Netzpolitik, Netzpolitik und Heise, thx!)
| 26 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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Kabummski am 01.02.2009 20:26:28: |
bingegenzensur am 01.02.2009 22:11:36: |
Adi100 am 02.02.2009 16:30:19: |
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