gullinews am Samstag, 04.07.2009 23:01 Uhr (Rating: 



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Das Recht seine Meinung frei in Wort und Schrift zu äußern, ist eine absolute Grundfeste jeder Demokratie. Nicht umsonst führt das Grundgesetz die Meinungsfreiheit als elementaren Bestandteil mit sich.
Jérôme Bourreau-Guggenheim war ebenfalls der Ansicht, dass es nicht schlimm ist, die eigene Meinung dem Abgeordneten seines Vertrauens mitzuteilen. Entrüstet über die Pläne der französischen Regierung, ein Three-Strikes-Gesetz für Urheberrechtsverletzer umzusetzen, wandte er sich vertrauensvoll an seinen Abgeordneten im Parlament, um ihm seine Bedenken mitzuteilen. Er erklärte ihm, wieso seiner Ansicht nach so ein Gesetz nie in Kraft treten dürfe. Es dauerte nicht lange und Bourreau-Guggenheim war seinen Job los. Auf bislang ungeklärten Wegen gelangten der Brief von ihm, an seinen Abgeordnete, auch zu TF1 - dem Arbeitgeber von Jérôme. Wie dies geschehen konnte, will bis heute niemand wirklich erklären, es ist wohl einfach "passiert". Man hätte es vielleicht totschweigen können, hätte der Medienkonzern nicht so drastisch auf die Meinungsäußerung seines Mitarbeiters - die wohlgemerkt im absolut privaten postalischen Briefverkehr erfolgte - reagiert. Es folgte die unverzügliche fristlose Kündigung von Bourreau-Guggenheim mit der Begründung, dass seine Ansichten nicht mit denen des Unternehmens übereinstimmen würden, was für die Konzernleitung eine weitere Zusammenarbeit völlig unmöglich machte.
Es dauerte einige Zeit, bis man wieder etwas hörte, möglicherweise schien die ganze Sache für einige sogar in Vergessenheit zu geraten. Das tat sie jedoch nicht. Bourreau-Guggenheim befand die fristlose Kündigung nämlich nicht nur für unverhältnismäßig, sondern auch für diskriminierend. Aus diesem Grunde führt er nun eine Klage gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber TF1 ins Feld - wegen Diskriminierung. Konkret sei gegen den Paragrafen 225 Absatz 2 des französischen Strafgesetzbuches verstoßen worden, welcher von "Taten gegen die Würde des Menschen" spricht. Für diese Tat drohen bis zu drei Jahre Gefängnis sowie eine Geldstrafe von bis zu 45.000 Euro.
Unnötig zu erwähnen, dass dieses Verfahren alles andere als "präsentierbar" in den Medien ist. Die Regierung unter Medienzar Staatspräsident Sarkozy würde die Geschichte wohl am liebsten sofort unter den Teppich kehren, doch das wird nicht klappen. Denn im schlimmsten Fall kann Bourreau-Guggenheim sogar vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. (Firebird77)
(via zeropaid, thx!)
(Bild von LettyStar on deviantART via CC 3.0, thx!)
| 14 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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-SamSoNight- am 05.07.2009 08:59:04: |
Tenchi am 05.07.2009 12:05:21: |
titus_shg am 05.07.2009 17:17:28: |