gullinews am Montag, 08.10.2007 17:58 Uhr
Wie Ray Beckerman meldet, wird Thomas gegen das Urteil Berufung einlegen. Um die Chancen wird gestritten: gegen die Berufung spricht, dass Thomas' das Anbieten der Songs via IP-Log nachgewiesen werden konnte. Aktuell würden zur Geldstrafe noch die Gerichtskosten der Gegenseite hinzukommen, womit Kosten in einer Größenordnung von einer halben Million Dollar zusammenkommen könnten. Das Berufungsverfahren erhöht diese Summe weiter.
Für die Berufung sprechen hingegen die absurden Strafsummen, die von der Jury verhängt wurden. 9.250 Dollar pro Song soll Thomas zahlen, ohne dass überhaupt nachgewiesen konnte, dass auch nur ein Upload von ihrem Rechner getätigt wurde. Jury und Gericht waren der Ansicht, dass das simple Verfügbarmachen der Tracks den Copyrightverstoß ausreichend begründen und auch die verhängte Strafe rechtfertigen.
Für Thomas wurde inzwischen eine Unterstützerseite eingerichtet, auf der über das Verfahren informiert und zu Spenden aufgerufen wird.
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Werniman am 07.11.2007 13:53:18: |
Hadron am 07.11.2007 20:26:08: |
A John am 25.09.2008 22:24:16: |
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