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08. Oktober 2007

Thomas vs. RIAA Berufung gegen 220.000 Dollar Strafe wegen Filesharing eingelegt

Jammie Thomas, gegen die ein Geschworenengericht das erste Urteil in einer Filesharingklage in den USA fällte, geht in Berufung. Weitere Informationen sind noch nicht bekannt. Thomas wurde für 24 via KaZaA angebotene Songs zu einer Strafe von über 220.000 Dollar verklagt. Ihr Jahreseinkommen: 36.000 Dollar.

Wie Ray Beckerman externer Link in neuem Fenster folgtmeldet, wird Thomas gegen das Urteil Berufung einlegen. Um die Chancen wird gestritten: gegen die Berufung spricht, dass Thomas' das Anbieten der Songs via IP-Log nachgewiesen werden konnte. Aktuell würden zur Geldstrafe noch die Gerichtskosten der Gegenseite hinzukommen, womit Kosten in einer Größenordnung von einer halben Million Dollar zusammenkommen könnten. Das Berufungsverfahren erhöht diese Summe weiter.

Für die Berufung sprechen hingegen die absurden Strafsummen, die von der Jury verhängt wurden. externer Link in neuem Fenster folgt9.250 Dollar pro Song soll Thomas zahlen, ohne dass überhaupt nachgewiesen konnte, dass auch nur ein Upload  von ihrem Rechner getätigt wurde. Jury und Gericht waren der Ansicht, dass das simple Verfügbarmachen der Tracks den Copyrightverstoß ausreichend begründen und auch die verhängte Strafe rechtfertigen.

Für Thomas wurde inzwischen eine externer Link in neuem Fenster folgtUnterstützerseite eingerichtet, auf der über das Verfahren informiert und zu Spenden aufgerufen wird.

  • 59 Kommentare zum Artikel
  • Zitat: Zitat von Hadron  Aber sie kaufen auch weniger CDs als sie würden, wenn sie diese nicht umsonst herunterladen könnten. Unter dem Strich also entstehen dann doch wieder Verluste. Ich frag mal so rum:Würdest du eine CD kaufen oder ins Kino gehen,wenn es weder Radio,TV,Zeitschriften o.ä. gäbe,in der du eine Beurteilung/Werbung für das Produkt gesehen hättest ? Will sagen: Die wenigsten ...

    Werniman am 07.11.2007 13:53
  • Zitat: Zitat von Werniman  Sonst müsste man ja auch alle Radiohörer zu den potentiellen "Verlustverursachern" zählen Der Radiosender muss für jedes gesendete Lied Abgaben leisten. Einnahmen werden dort schon erzielt, bevor überhaupt ein Ton unsere Ohren erreicht hat. Radiohörer sind für die Musikindustrie uninteressant. Aber wie Du schon sagst, aus Sicht der Musikindustrie dürfte der ...

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