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03. Juli 2008
Telekommunikationsanbieter Überwachungsanlagen sollen selbst finanziert werdenIm Rahmen der voranschreitenden Überwachungsmaßnahmen müssen immer mehr Telekommunikationsdienstleister aufrüsten, um die von der Regierung geforderten Maßnahmen überhaupt realisieren zu können. Ein TK-Anbieter hatte auf Entschädigung geklagt, da ein Aufrüsten den wirtschaftlichen Ruin bedeutet hätte. Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes fiel geradezu niederschmetternd für den Überwachungswahnsinn aus. Diese sehen nämlich das Grundgesetz verletzt, wenn die Anbieter solche Maßnahmen selbst finanzieren müssten. Das Gericht betrachtet die These, dass das Unternehmen für die Kosten aufkommen sollen, als "einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Klägerin auf freie Berufsausübung" sowie "auf Eigentum am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb". Das Ganze sah man eher völlig gegensätzlich, nämlich das ein Telekommunikationsanbieter eigentlich dazu verpflichtet wären "die Telekommunikation ihrer Kunden vertraulich und abhörsicher zu gestalten", anstatt diese zu überwachen und zu kontrollieren. Wirklich heiß dürfte dieses Thema besonders deshalb werden, da es auch die Vorratsdatenspeicherung berühren wird. Oliver Süme, vom Vorstand Recht und Regulierung von eco, bringt es hierbei deutlich auf den Punkt: "Mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung bekommt diese Belastung jetzt eine neue, den Mittelstand und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche am Standort gefährdende Qualität. [...]. Angesichts der Höhe der Kosten der klassischen Telekommunikationsüberwachung und der Vorratsdatenspeicherung fordert eco, zusätzlich zum administrativen Aufwand für die Sollte das Bundesverfassungsgericht der Vorratsdatenspeicherung keine Absage erteilen, so dürften zahlreiche Telekommunikationsunternehmer vor einer enormen finanziellen Belastung stehen. Vorausgesetzt das BVerfG erteilt der Entschädigung der Provider auch eine Absage, es bleibt also spannend. (Bild via jusos, thx!) Verwandte News
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