gulli: Telekommunikationsanbieter: Überwachungsanlagen sollen selbst finanziert werden

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03. Juli 2008

Telekommunikationsanbieter Überwachungsanlagen sollen selbst finanziert werden

Im Rahmen der voranschreitenden Überwachungsmaßnahmen müssen immer mehr Telekommunikationsdienstleister aufrüsten, um die von der Regierung geforderten Maßnahmen überhaupt realisieren zu können. Ein TK-Anbieter hatte auf Entschädigung geklagt, da ein Aufrüsten den wirtschaftlichen Ruin bedeutet hätte. Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes fiel geradezu niederschmetternd für den Überwachungswahnsinn aus. Diese sehen nämlich das Grundgesetz verletzt, wenn die Anbieter solche Maßnahmen selbst finanzieren müssten.

Das Gericht betrachtet die These, dass das Unternehmen für die Kosten aufkommen sollen, als "einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Klägerin auf freie Berufsausübung" sowie "auf Eigentum am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb". Das Ganze sah man eher völlig gegensätzlich, nämlich das ein Telekommunikationsanbieter eigentlich dazu verpflichtet wären "die Telekommunikation ihrer Kunden vertraulich und abhörsicher zu gestalten", anstatt diese zu überwachen und zu kontrollieren.

Ein völlig korrekter Gedanke, welcher das Gericht zu dem Schluss brachte, dass "einzelne Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes" schlicht und ergreifend unvereinbar mit dem Grundgesetz sind. Aus diesem Grund hat man eine finale Entscheidung nun dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) überlassen, welches als höchste Instanz darüber zu entscheiden hat, ob der Staat die TK-Anbieter entschädigen muss, wenn diese zum Zweck der Überwachungsmaßnahmen Hardware anschaffen müssen.

Wirklich heiß dürfte dieses Thema besonders deshalb werden, da es auch die Vorratsdatenspeicherung berühren wird. Oliver Süme, vom Vorstand Recht und Regulierung von eco, bringt es hierbei deutlich auf den Punkt: "Mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung bekommt diese Belastung jetzt eine neue, den Mittelstand und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche am Standort gefährdende Qualität. [...]. Angesichts der Höhe der Kosten der klassischen Telekommunikationsüberwachung und der Vorratsdatenspeicherung fordert eco, zusätzlich zum administrativen Aufwand für die Bearbeitung von Anfragen auch die Anschaffungs- und Betriebskosten der Überwachungstechnik zu entschädigen."

Sollte das Bundesverfassungsgericht der Vorratsdatenspeicherung keine Absage erteilen, so dürften zahlreiche Telekommunikationsunternehmer vor einer enormen finanziellen Belastung stehen. Vorausgesetzt das BVerfG erteilt der Entschädigung der Provider auch eine Absage, es bleibt also spannend.

(via golem & eco, thx!)

(Bild via jusos, thx!)

  • 27 Kommentare zum Artikel
  • Das Problem ist, dass Regierung und Lobbyisten die Massenmedien kontrollieren. (Unabhängige Berichterstattung ist längst eine aussterbende Art) Die allgemeine Meinungsbildung findet wiederum durch diese Medien statt - ein perfektes System. In dem Zusammenhang strotzt der Slogan "Bild Dir deine Meinung" nur so vor Ironie.

  • Das ist das Problem seid Anbeginn der Demokratie... Es kommt nicht drauf an wass das beste ist sondern nur was die Massen denken und wählen. Das hat schon Einstein richtig erkannt und es gillt immer noch. Jeder Mensch hat Angst zu sterben, das ist ein angebohrener Instinkt und dieser wird bei den "Terrorkampagnen" der Politik ausgenutzt. Und wenn sich ein Mensch unsicher fühlt greift er auf etwas vertrautes sprich altbekanntes ...

    Zombie 33 am 04.07.2008 17:59
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