gulli: Telekommunikation: Überwachung von Telefonen um 9 Prozent gestiegen
07. Mai 2008

Telekommunikation Überwachung von Telefonen um 9 Prozent gestiegen

Im vergangenen Jahr ordneten deutsche Gerichte die Überwachung von 56.404 Telefonanschlüssen an, so berichtet die Bundesnetzagentur. Es handelt sich im einen Rekordstand, der neun Prozent über dem Wert von 2006 steht. Die Anordnungen betrafen 39.200 Rufnummern von Mobiltelefonanschlüssen und 5.078 Rufnummern von Festnetzanschlüssen.

In diesem Zusammenhang kann man vor allem eine lineare Steigerung im Bereich der Mobiltelefonüberwachung in den letzten zehn Jahren finden. Die Überwachung der Festnetzanschlüsse ist in etwa gleich geblieben - für Mobiltelefone hat sich diese Zahl in den letzten zehn Jahren von 6.000 auf fast 40.000 überwachte Mobilfunkanschlüsse gesteigert. Zurückzuführen ist laut Angaben der Bundesnetzagentur diese Entwicklung vor allem auf die höhere Anzahl an Mobiltelefonanschlüssen, die vermehrt im Umlauf sind. Daraus würde eine höhere Anzahl der Überwachungen resultieren. Konkret hat es im letzten Jahr eine Steigerung der Mobilfunkanschlüsse von 13 Prozent gegeben und darin begründet der Anstieg der angeordneten Überwachungen von neun Prozent. Eine grafische Aufbereitung der Statistik gibt es als pdf-Datei zum Runterladen.

Nach Angaben von Heise ist die Überwachung von E-Mail-Adressen von 701 auf 880 Fälle um 44 Prozent gestiegen. Auch im Bereich der Internet-Telefonie würde sich die Überwachung langsam ausbreiten, wenn auch hier erst 155 Fälle verzeichnet sind.

Angeordnet werden kann eine Überwachung des Telefonanschlusses aufgrund des Paragrafen 100a der Strafprozessordnung (StPO). Demnach dürfen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation nur in Fällen besonders schwerer Kriminalität angewendet werden und es bedarf grundsätzlich einer richterlichen Anordnung.

Die bisherige gesetzliche Verpflichtung der Betreiber von Telekommunikationsanlagen, eine Jahresstatistik zu den durchgeführten Überwachungsmaßnahmen zu erstellen sowie der gesetzliche Auftrag der Bundesnetzagentur, diese zu veröffentlichen, sind zum 1. Januar 2008 weggefallen. Diese Aufgabe kommt nun gemäß § 100b Abs. 5 und 6 der Strafprozessordnung den Bundesländern, der Generalbundesanwalt und dem Bundesamt für Justiz zu.

( via Heise )

  • 5 Kommentare zum Artikel
  • mir kommts langsam echt so vor, als wenn die stasi weiterhin existiert. war doch keine gute idee mit der osterweiterung

    franz86 am 07.05.2008 19:45
  • Es wäre sicher auch mal interessant, zu erfahren, welche Art von Straftaten und wieviele damit (in Relation zu den vorigen Jahren) denn besser aufgeklärt werden konnte. Allein die Zahlen darüber, wo die Büttel ihre Löffel überall "nah am Bürger" (CDU/CSU-Wahl-Slogan übrigens .. ) hatten, sagen irgendwie rein garnichts aus. MfG Andy

    titus_shg am 07.05.2008 19:57

Suche

RSS

AKTION

Wir haben bezahlt!

Napping

Das Beste von gulli auch auf deiner Seite?
Newsfeed abonnieren  news feed
Suche auf deiner Seite  suchbox
Banner und Buttons  banner & buttons

Support

Rettet das Internet

Piratenpartei Österreich

Piratenpartei Deutschland

© COPYRIGHT 2006 GULLI.COM