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01. Juli 2005
Telekom darf IP-Daten von DSL-Flatratekunden nicht speichernAmtsgericht Darmstadt: Verstoß gegen den Datenschutz Folgenreich dürfte das Urteil für die deutschen Flatrateprovider werden: die Speicherung der IP-Daten von Usern sei für Abrechnungszwecke unnötig und verstoße daher gegen die Datenschutzbestimmungen. Die Praxis T-Onlines, die vergebenen IP-Nummern ihrer DSL-Flatratekunden für 80 Tage zu speichern, ist rechtswidrig. Geklagt hatte Holger Voss, nachdem er seinerseits wegen eines zynischen, wenngleich völlig legalen Kommentars im Telepolis-Forum verklagt wurde und sich herausstellte, die T-Online hatte seine IP-Daten sowohl gespeichert als auch zum Zweck der Strafverfolgung weitergegeben. Zulässig sei dagegen die Speicherung von Onlinezeiten und Transfervolumen - anschlussgebunden, nicht IP-bezogen. Eine entsprechende Forderung in der Klage Voss' wies das Gericht ab. Auf dem gulli:board läuft schon seit einiger Zeit eine Aktion, bei der User von ihren Provider Informationen anfordern, was und wie lange providerseitig geloggt wird. Die Provider neigen hierbei häufig zur Angabe von wenig oder lückenhaften Informationen - was genau geloggt wird, wird oftmals nicht genau angegeben, inwieweit Reseller zwar wenig loggen, der Technikprovider dies hingegen wiederum tut, bleibt meist unklar. Bemerkenswert: der ISP Lycos gibt zwar an, selbst keine IP-Daten zu loggen sowohl auch ihrem Technikprovider zu untersagen, IP-Daten ihrer Kunden zu protokollieren. Normalerweise sollte man nun meinen, eine Stärke wie hoher Datenschutz für die Kunden wird zur Werbung genutzt - Lycos musste diese Information jedoch per Gerichtsanordnung aus der Nase gezogen werden. Verwandte News
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