Nach dem dort festgestellten Sachverhalt hat sich der Angeklagte nach Ansicht des Gerichts eines versuchten Betruges zum Nachteil der taz GmbH schuldig gemacht. Positiven Einfluss auf das Urteil hatte beispielsweise die Tatsache, dass der 60 Jahre alte Angeklagte viele Jahrzehnte lang ein rechtschaffenes Leben führte und dass eine Verurteilung erhebliche berufsrechtliche Folgen für ihn haben würde.
Die Vollstreckung konnte aber trotzdem nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, weil das Gericht dem Angeklagten nicht mit Sicherheit eine positive Sozialprognose erteilen konnte. Grund sei die Tatsache, dass sich die Straftaten schon über einen längeren Zeitraum mehrfach wiederholt hätten. Demnach handelt es sich nach Ansicht des Gerichts um kein einmaliges Fehlverhalten, sondern um "wiederholte und erhebliche Rechtsverstöße über einen längeren Zeitraum, die der Angeklagte in Ausübung seines Berufs als Rechtsanwalt mit dem Ziel der eigenen ungerechtfertigten Bereicherung auf Kosten Anderer begangen hat, obwohl seine wirtschaftlichen Verhältnisse 'geordnet' sind. Es ist daher zu befürchten, dass der Angeklagte auch künftig insbesondere Vermögensstraftaten begehen wird, sodass ihm keine positive Legalprognose gestellt werden kann."
Das komplette Urteil kann auf der Homepage der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Eisenberg, Dr. König und Dr. Schork eingesehen werden. (Ghandy)
(Bildausschnitt: Gravenreuth 2008 auf der "gulli wars" Buchpräsentation in Bochum)
Foto: Lars Sobiraj
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CCS am 07.02.2009 18:54:14: |
Bigsyke am 07.02.2009 19:13:03: |
eumel_1 am 07.02.2009 23:36:09: |