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26. November 2007
Tarzanschrei wird Marke MP3-File statt Noten bei der MarkenanmeldungDas Office for Harmonisation in the Internal Market (OHIM) Großbritanniens hat beschlossen, dass Geräusche doch als Marke angemeldet werden dürfen, auch wenn keine musikalische Notation erstellt werden kann. Präzedenzfall: der von der Edgar Rice Burroughs Inc. beantragte Markenanmeldung des Tarzanschreis. Zunächst wurde der Markenschutz dazu:
"Wir beobachten wachsendes Interesse in diesem Bereich - alles, vom Tarzanschrei bis zum Brüllen eines Löwen. Wenn sie den Formalitäten entsprechen und unterscheidbar sind, können sie (als Marke) angemeldet werden, und nun akzeptieren wir auch mp3-Files als Teil der Anmeldungsprozedur, wenn sie zusammen mit einem Sonogramm eingereicht werden. Wie sich die Technologie entwickelt, entwickeln auch wir uns weiter." Damit steht der Markenanmeldung von Geräuschen wohl nicht mehr viel im Weg - und das ausgerechnet in der EU, die in der Schutzfähigkeit beliebiger "Erfindungen" bislang noch ein Stück Restvernunft bewahrt hat. Denn wie die "Unterscheidbarkeit" des einen Löwengebrülls vom anderen gemessen werden soll, ist unklar. Um beim Beispiel zu bleiben: Welches Löwenbrüllen ist zu verwechseln mit dem, welches im Vorspann alter Metro-Goldwyn-Mayer-Filme zu hören ist, und welches ist eindeutig ein anderes? Was wird ein Fall fürs Markenamt und was eher einer für Wetten dass? Die Zukunft wirds zeigen. Verwandte News
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