
Lars Sobiraj am 19.05.2011, 11:01 Uhr - 38 Reaktionen im gulli:Board
Gestern wurde ein Beschluss vom Landgericht Hamburg vom 2. März bekannt, wonach Sharehoster dazu verpflichtet werden dürfen, „gängige Linksammlungen“ im Internet auf illegale Inhalte hin zu untersuchen. Wenn auf den Börsen auf illegale Inhalte verlinkt wird, die das Unternehmen selbst hostet, müssen diese unverzüglich gelöscht werden.
News Redaktion am 19.12.2007, 21:06 Uhr - 30 Reaktionen im gulli:Board
Verallgemeinern darf man den Fall nicht, aber ein Lichtblick im Wirrwarr um Blog- Foren und sonstiger Betreiber-Haftungsfragen ist das nun vorliegende Urteil des OLG Saarbrücken. Eine Entfernung beanstandeter Inhalte nach Kenntnisnahme kann auch nach 22 Tagen noch "unverzüglich und damit pflichtgemäß im Sinne der Störerhaftung" sein. Auch darüber hinaus festigt das Urteil gängige, betreiberfreundliche Praxis.
News Redaktion am 26.06.2007, 16:02 Uhr - 4 Reaktionen im gulli:Board
Erfreuliches liest man in der nun vorliegenden Urteilsbegründung der abgewiesenen Klage gegen die Plattform meinprof.de. "Psychopath" und "echt das Letzte" seien als scharfe und überspitze Äußerungen noch im Schutzbereich der Meinungsfreiheit angesiedelt. Auch das Verletzen von Prüfpflichten durch die Betreiber sah das Gericht unabhängig von der fehlenden Strafwürdigkeit der Äußerungen nicht als gegeben an.
Julian Wolf am 27.05.2012, 21:08 Uhr
Die amerikanische Fluglinie „American Airlines“ muss sich aktuell gegen Vorwürfe wehren, das Unternehmen benachteilige Kunden mit bestimmten moralischen Ansichten. Weil eine Passagierin auf ihrem T-Shirt den Spruch „If I wanted the government in my womb, I’d f*ck a senator“ trug, konnte sie nicht an Bord ihres Anschlussfliegers.
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 12:15 Uhr
Trotz der vielen Verrücktheiten der letzten 7 Tage wird es heute bei gulli.com leider keine Glosse geben. Vielleicht müssen wir uns noch -ähnlich wie der FC Bayern- aus der Schockstarre erholen, bevor wieder zu einem ironischen Wochenrückblick ausholen können. Gelegenheiten für Eigentore gab es nicht nur auf dem Rasen jede Menge.
Der US-Army-Analyst Bradley Manning wird verdächtigt, zahlreiche Geheimdokumente der USA - darunter "Collateral Murder", "Iraq War Logs" und "Cablegate" - kopiert und an die Whistleblowing-Website WikiLeaks weitergegeben zu haben. Rund um den Fall werden zahlreiche kontroverse Diskussionen geführt. Diese betreffen beispielsweise das Gesetz "Espionage Act", die Umstände von Mannings Entdeckung, eine mögliche und von der US-Regierung behauptete enge Kooperation mit WikiLeaks-Sprecher Julian Assange und die Manning zugemuteten Haftbedingungen.