
Klaus Müller am 27.08.2011, 16:46 Uhr - 4 Reaktionen im gulli:Board
Abmahnungen für P2P-Nutzer machen meist vor nichts halt. Egal ob die Tat bereits einige Zeit zurückliegt oder das abgemahnte Werk eher "pikant" ist. Im ungünstigsten Fall erwischt man jedoch einen bereits toten Anschlussinhaber, so geschehen in den USA. Dabei ist es nicht einmal der erste solche Fall.
Klaus Müller am 12.08.2011, 22:40 Uhr - 19 Reaktionen im gulli:Board
In den USA ist ein Mann für die Verbreitung eines pornografischen Filmwerks in die Fänge der Abmahnbranche geraten. Der Fall wäre an sich nicht spektakulär, betrachtet man die Tatsache, dass über 200.000 Filesharer in den USA zivilrechtlich verfolgt werden. Der betroffene Anschlussinhaber ist jedoch blind.
News Redaktion am 04.08.2008, 08:15 Uhr - 92 Reaktionen im gulli:Board
Scheinbar geht ein richtungsweisender Wandel durch die deutsche Justiz, der Filesharing in Zukunft wieder auf etwas sicherere Wege bringen könnte. So sollen Tauschbörsennutzer nur noch ermittelt werden dürfen, wenn diese mehr als 200 Dateien im Shareordner haben.
News Redaktion am 09.01.2008, 13:22 Uhr - 10 Reaktionen im gulli:Board
Am generellen "Der Anschlussinhaber haftet für alles" hat das OLG Frankfurt seine Zweifel: wenn noch kein Verdachtsmoment vorliegt, dass urheberrechtlich geschütztes Material getauscht wird, müssen Eltern ihren Kindern nicht am Rechner hinterherschnüffeln. Eine Klage wurde mit dieser Begründung abgewiesen.
News Redaktion am 24.01.2007, 12:50 Uhr - 2 Reaktionen im gulli:Board
Wann ein Anschlussinhaber haftet, wenn über seine Leitung beispielsweise per P2P Files verbreitet wurde, ist auch nach einer weiteren Entscheidung des Landgerichts Mannheim nicht vollständig klar. Keine Haftung liege nach einem nun vorliegenden Urteil vor, wenn der Anschluss auf die Eltern eines volljährigen Kindes gemeldet ist. In einem vorausgegangenen Urteil ließ das Gericht die Frage offen, ob eine Haftung für minderjährige Kinder vorliege, sah eine Haftung für die Nutzung über Freunde der Kinder jedoch als gegeben an.
Annika Kremer am 24.05.2012, 18:17 Uhr
Interessante Erkenntnisse zur E-Mail-Überwachung durch deutsche Geheimdienste erlaubt die nun veröffentlichte Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage einiger Linken-Abgeordneter, darunter Andrej Hunko, Jan Korte und Jan van Aken. So legt das Dokument nahe, die Behörden könnten unter Umständen auch PGP-verschlüsselte E-Mails lesen. Allerdings bleiben gleichzeitig viele Fragen offen.
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 12:15 Uhr
Trotz der vielen Verrücktheiten der letzten 7 Tage wird es heute bei gulli.com leider keine Glosse geben. Vielleicht müssen wir uns noch -ähnlich wie der FC Bayern- aus der Schockstarre erholen, bevor wieder zu einem ironischen Wochenrückblick ausholen können. Gelegenheiten für Eigentore gab es nicht nur auf dem Rasen jede Menge.
Unter dem Motto "Occupy Wall Street" rief das Hacktivisten-Kollektiv Anonymous eine Protestbewegung gegen Korruption, Lobbyismus und die aktuelle Handhabung der Finanzkrise ins Leben. Die Proteste begannen in New York und breiteten sich später immer weiter durch die USA und bis nach Europa aus.