Die Beleidigung des Staatsgründers ist in der Türkei gesetzlich verboten. Türkische Surfer, die das Videoportal besuchen wollen, erhalten lediglich die Meldung, dass der Zugriff gemäß einer richterlichen Anordnung vom 17. Januar blockiert sei.
Zuletzt wurde in der Türkei im vergangenen September und im März 2007 eine Sperre über diese Online-Videoplattform verhängt. Begründet wurde dies von den Richtern jeweils mit Videos, in denen man eine Verunglimpfung des türkischen Staatsgründers zu entdecken glaubte. Nach der Entfernung der beanstandeten Videos in denen der Staatsgründer unter anderem als Homosexueller tituliert wurde, wurden die Sperren nach wenigen Tagen wieder aufgehoben. Bisher ist unklar wie lange YouTube diesmal betroffen ist.
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Habek am 26.01.2008 23:32:04: |
osmaniac am 26.01.2008 23:32:05: |
Korrupt am 26.01.2008 23:33:11: |
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