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25. Januar 2006
T-Online darf keine IP-Adressen loggenNur rechnungsrelevante Daten dürfen gespeichert werden Nach Ende einer Verbindung muss T-Online die IP-Adressen von Flatratenutzern löschen: so entschied heute das LG Darmstadt im Berufungsverfahren von Holger Voss, wie von heise berichtet. Voss wurde wegen eines TP-Forenbeitrags angezeigt und freigesprochen worden, im Verlauf der anzeige stellte sich heraus, dass die T-Online AG die IP-Daten des Flatratebenutzers gespeichert hatte, wogegen Voss anschließend juristisch vorging. Die Daten seien zu Abrechnungszwecken nicht notwendig, ihre Speicherung daher unzulässig. Dieser Sicht folgte das LG Darmstadt weitgehend: sollte T-Online dem Datenspeicherverbot nicht nachkommen, drohen 100.000 Euro Ordnungsgeld oder 6 Monate Haft. Dennoch begrüßte Voss das Urteil: ein genauer Zeitpunkt zur Löschung der IP-Daten sei damit festgelegt worden, eine Berufung unzulässig: wenn T-Online gegen das Urteil vorgehen will, wäre eine erfolgreiche Anfechtung des Streitwerts, die Zulassung der Berufung und der Sieg im anschließenden Verfahren notwendig. Dennoch ist die Zukunft der Entscheidung ungewiss: Grundlage des ergangenen Urteils sei das aktuell geltende Recht, dieses könnte durch die anstehende EU-Richtlinie zur Verbindungsdatenspeicherung bald Schnee von gestern sein. Wenngleich mit verfassungsrechtlichen Klagen gegen eine entsprechende Umsetzung der Datenspeicherung in nationales Recht gerechnet werden kann: in der Form, wie sie vom EU-Parlament verabschiedet wurde, verstößt die Richtlinie nach Ansicht von Bürgerrechtlern gegen die Verfassung. Verwandte News
Trackbacks
Ähem... Ihr wisst aber schon, daß das genannte Urteil zur IP-Speicherung jetzt nur das Vertragsverhältnis zwischen Holger Voss <--> T-Online betrifft und somit längst nicht allgemeingültig ist, oder ? Nur mal so nebenbei bemerkt... Gruß greeky am 11.09.2006 23:49
Natürlich wird auch die IP weiterhin gespeichert. Übrigens haben es die Strafverfolgungsbehörden inzwischen insofern sogar einfacher, als dass nunmehr auch Telekom/T-Online auf einen richterlichen Beschluss verzichten und einem simplen Auskunftsverlangen der StA nachkommen. grtz BuggerT BuggerT am 12.09.2006 02:43
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