gullinews am Dienstag, 05.06.2007 15:53 Uhr
Supernature-Admin Geuß hatte nach einer Abmahnung eine negative Feststellungsklage vor dem LG Hamburg eingereicht, um einen Präzedenzfall dahingehend zu schaffen, dass ein Boardbetreiber erst ab Kenntnisnahme für eingestellte Inhalte von Boardusern hafte. Die vorangegangene Abmahnung wurde zwar zurückgezogen, die negative Feststellungsklage dennoch durchgezogen, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Ein Schuss, der beinahe nach hinten losging - zwar erhielt Geuß in allen bis auf einen Punkt Recht vor dem ob seiner Entscheidungen oft umstrittenen Landgericht Hamburg, im entscheidenden Punkt der Haftung ab Kenntnisnahme jedoch nicht. Einige Zeit war sogar fraglich, ob durch den weitgehenden Sieg die Berufung überhaupt eingelegt werden kann, da der Streitwert vom Gericht herabgesetzt wurde und Geuß in den meisten Punkten Recht bekommen hatte.
Im Gespräch mit gulli.com nach der schriftlichen Urteilsbegründung bestätigte Geuß jedoch, dass eine Berufung möglich und auch mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgen würde. Der Ankündigung folgte nun die Tat, das Berufungsverfahren wurde laut Supernature nun eingereicht. Die späte Entscheidung, in Berufung zu gehen, dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass Geuß dem Prozessgegner so viel Zeit wie möglich geben wollte, seinerseits in Berufung zu gehen - schließlich wurde der Gegenseite nur in einem, Geuß hingegen in fünf Anklagepunkten Recht gegeben. Allein die Geuß' zugesprochenen Streitpunkte stellen schon eine weitreichende Auslegung der Rede- und Meinungsfreiheit im Netz dar, mit der die Gegenseite nicht sonderlich glücklich sein dürfte.
In der Ankündigung gibt sich Geuß - wie gewohnt - vage: Die Aussichten auf einen Sieg ließen sich
"...schwer abschätzen - zumal Erfolg oder Misserfolg nicht zwingend mit einem juristischen Sieg oder einer Niederlage einher gehen müssen."
Geuß' Taktik stieß bei vielen Beobachtern auf Kritik: Transparenz um jeden Preis wurde gefordert, obgleich es unklug sein dürfte, Pläne und Strategien im Vorfeld eines Verfahrens aller Welt zu verkünden. Seltsamerweise stieß auch die Begleichung der Verfahrenskosten der ersten Instanz aus Geuß' eigener Tasche auf heftige Kritik: vor dem Verfahren wurden Spendengelder zur Bestreitung der Verfahrenskosten gesammelt. Diese stehen nun im Berufungsverfahren vollumfänglich zur Verfügung.
| 225 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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Supernature am 12.02.2008 16:25:45: |
antiMahn am 12.02.2008 18:05:35: |
Sepulpa am 12.02.2008 18:45:32: |
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