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19. Januar 2007
Supernature-Abmahnung Keine Entwarnung für ForenbetreiberDas Urteil steht noch aus, die heutige Verhandlung scheint auf einen eindeutigen Sieg Supernatures hinzuweisen, die Stimmung ist dennoch gedrückt. Die eindeutige Stellungnahme, dass Forenbetreiber erst ab Kenntnisnahme für Inhalte Dritter haften, blieb aus. Rechtsanwalt Bahr zeigte sich im Gespräch mit gulli mehr als unzufrieden, aber mitnichten hoffnungslos. Die eindeutige Feststellung einer Haftung erst ab Kenntnisnahme war das erklärte Ziel der Gegenfeststellungsklage, die vom Supernature-Boardbetreiber Martin Geuß angestrengt wurde, nachdem eine Abmahnung gegen Geuß zuerst eingereicht, später jedoch zurückgenommen wurde. Die Gegenfeststellungsklage sollte sicherstellen, dass auch in Zukunft ein Forenbetreiber nur dann für Inhalte haftet, nachdem er von diesen Kenntnis hat. Die abmahnende Partei war zur Zurücknahme der Abmahnung bereit, behielt sich jedoch vor, im Wiederholungsfall erneut abzumahnen - unabhängig vom Kenntnisstand der Betreiber. "Es ging uns in dieser Sache hauptsächlich um die Sicherstellung, dass der Betreiber eines Forums erst mit Kenntnisnahme für dort eingestellte Beiträge haftet, und dass die Abmahnung allein aus diesem Grund keine Grundlage hat. Dadurch hilft es wenig, dass sechs von sieben angefochtenen Abmahngründen vom Gericht tatsächlich nicht anerkannt wurden und von der Freiheit der Meinungsäußerung gedeckt sind. Ironischerweise könnte es sich sogar für kontraproduktiv für die klagende Partei erweisen, dass ihr weitgehend Recht gegeben wurde. Wie Rechtsanwalt Martin Bahr gegenüber gulli.com erklärte, könnte der weitgehende Sieg - Geuss gewann sechs von sieben strittigen Punkten - dazu führen, dass die Berufungssumme nicht mehr erreicht wird. Der konkrete Fall könnte damit nicht mehr vor die nächste Instanz gebracht werden. Damit wäre - zumindest in Hamburg - die Lage für Board- und Blogbetreiber in der Tat ernst, wenngleich nicht hoffnungslos. Die Richter ließen wenig Zweifel daran, dass ihrer Ansicht nach der Betreiber vollständig hafte - ohne Kenntnisnahme, für alle Inhalte. Wer nicht in der Lage sei, diese komplett und in Echtzeit zu überprüfen, könne eben kein Board betreiben. Eine Ansicht, der die meisten deutschen Gerichte bisher noch nie in dieser Drastik gefolgt sind und vermutlich auch nicht folgen werden. In Hamburg wird man indessen davon ausgehen können, dass die Richter ihre jetzige Auffassung auch in Zukunft beibehalten. Noch ist der Untergang des Abendlandes jedoch nicht gekommen. In der Tat drohen nun zwar weitere Abmahnungen, aber spätestens, wenn eine in den Instanzenweg geht, dürfte auch das LG Hamburg darauf hingewiesen werden, dass seine Auffassung an deutschen Gerichten nicht unbedingt überall geteilt wird. Verwandte News
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Zitat: Zitat von antiMahn Hmmm ... vielleicht läßt er sich umschulen und wird Linksverdreher? Ach der ist Jurist geworden wegen dem "Rechts" in dem Wort Rechtsverdrehter. Ich habs ja schon mal gesagt, wiederholung lass ich besser sonst macht er weine weine........ fettes_Aspirin am 11.06.2007 23:06
Zitat: Zitat von fettes_Aspirin Ach der ist Jurist geworden wegen dem "Rechts" in dem Wort Rechtsverdrehter. Und aus welchem Grund hast Du Dich seinerzeit dazu entschlossen, kindisch zu werden? (oder gar zu bleiben?) War es vielleicht Oskar mit der Trommel, der Dich inspiriert hat? antiMahn am 12.06.2007 15:15
ja immerhin gab es einen wohldotieren Preis für diesen Oskar. Ich bin kindisch, so wie andere es hier auch sind! Eben jene, die bestetig an Heise erinnern müssen, nur weil sie dort gerichtlich vertrollt wurden. fettes_Aspirin am 12.06.2007 22:45
Zitat: Gulli.com der Hort der Demokratie und Meinungsfreiheit ein vollkommen zensurfreies board gibts wohl nicht - es müsste völlig unmoderiert sein (nur offensichtlicher spam dürfte entfernt werden). des weiteren müsste man zur sicherheit der user alles nach /dev/null loggen. die server dafür könnten keinesfalls in DE stehen, sondern irgendwo in osteuropa (russland?). der betreiber müsste sich anonym bei ... filetarom am 14.06.2007 16:42
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