Supernature-Abmahnung: Verhandlung am 22.8. vor dem LG Hamburg

gullinews am Mittwoch, 24.05.2006 15:26 Uhr

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Die umstrittene Abmahnung gegen Supernature-Forenbetreiber Martin Geuß wird gerichtlich verhandelt, der Termin steht nun fest. Für den 22. August sind beide Parteien beim Landgericht Hamburg einbestellt worden. Geuß wurde ohne vorherige Löschaufforderung kostenpflichtig abgemahnt, die Gegenpartei begründete dies mit der Entscheidung des LG Hamburg, dass Forenbetreiber unter bestimmten Umständen auch ohne Kenntnis von Beiträgen haftbar sein können. Das Spendenkonto zur Unterstützung des Boards ist wieder freigeschaltet.

"Überraschend schnell" sei laut Geuß die Terminfestsetzung erfolgt, zu der das Landgericht Hamburg die mündliche Verhandlung anberaumt: Dienstag, den 22. August 2006 sollen sowohl Martin Geuß als auch Vertreter der Gegenpartei vor dem Gericht erscheinen.

"Das bedeutet, die Firma, in deren Auftrag wir abgemahnt wurden, muss entweder selbst erscheinen oder aber deren Anwalt muss mit zusätzlichen Vollmachten ausgestattet und in der Lage sein, alle Fragen zu beantworten, die in der Verhandlung auftreten."

So der Kommentar auf der Supernature-Seite zum Stand des Verfahrens. Geuß wurde aufgrund kritischer Posts zu Spendensammlern abgemahnt, die für Rettungsflugdienste warben. Wie die Deutsche Rettungsflugwacht erklären ließ, existieren Organisationen, die zu diesem Zweck Spenden sammeln, jedoch nichtmals über eigene Transportmittel verfügen:

"Es gibt eine große Anzahl dubioser Organisationen, die im Namen der Luftrettung Menschen um Spenden bitten. Oft sind diese Organisationen aber nicht an der deutschen Luftrettung beteiligt und betreiben keinerlei Hubschrauber oder Flugzeuge."

Ob Kritisches zu solchen oder ähnlichen Organisationen ohne Risiko für den Forenbetreiber auf Boards diskutiert werden kann, befindet nun am 22. August das LG Hamburg. Fürsprecher aus der Politik dürften nicht zu erwarten sein, wenngleich die letzten Auslandsmissionen der deutschen Kanzlerin ein entsprechendes politisches Engagement der Regierung im Inland an sich nahelegt. Kommentar des Parteibuchs:

"Unverständlich ist mir übrigens, dass Angela Merkel sich gerade bei der chinesischen Staatsführung für die Meinungsfreiheit in China einsetzt, jedoch nicht für Meinungsfreiheit in Deutschland sorgt."

Dem ist wenig hinzuzufügen.

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12 Reaktionen aus dem gulli:Board

am 24.05.2006 21:28:21:
Wer sagt was und wieso keine Antwort auf meine Frage :-) ? Ich verstehe die Argumentationslinie, zu sagen, dass eine sozusagen indirekte faktische Einschränkung der Meinungsfreiheit durch den indirekten Zwang gegenüber Forenbetreibern, ihre Foren wegen Unbeherrschbarkeit zu schließen, besteht. A...

Korrupt am 24.05.2006 21:56:02:
Sicher, dass du da nicht wieder aufs vermeintlich linke Weldbild losklaeffst, Cruel? Freie Meinungsaeusserung braucht eine Plattform. Ist die Plattform weg, ist die Meinungsaeusserung fuer die Katz. Ein Forum bietet Oeffentlichkeit, eine Homepage muss eben dies nicht tun. Meinungsaeusserung hat was...

Toady am 24.05.2006 22:57:18:
Hi! Ich denke, wir sind uns im Kern einig: Natürlich findet die Meinungsfreiheit da ihre Grenzen, wo andere beleidigt werden, oder durch falsche tatsachen sogar wirtschaftlicher Schaden entsteht ("...kaufe niemals bei XY, das sind alles Abzocker, du bekommst dort nur Schrott, und außerdem sind in...

 

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