Goth/Bondageseite wollte einen Eindringling anzeigen
Das FBI hat ja bekanntermaßen einen neuen Feind ausfindig gemacht, den es neben Terrorismus, organisierter Kriminalität, Drogenhandel und Korruption zu bekämpfen gilt: die Pornografie. Und dafür ist es selbstverständlich angemessen, eine spezielle Task Force beim FBI einzurichten, die gegen (wohlgemerkt legalen) erotischen Content vorgehen soll - was rechtlich bislang nur selten bekämpfbar war, soll nun wegen dem vagen Vorwurf der "Obszönität" angegangen werden. Die ersten Betroffenen sind nun aufgetaucht - SuicideGirls, eine Seite, die man kennen dürfte, wenn man sich für a) Goths, b) Bondage, c) Piercings, d) Tattoos oder e) allem davon interessiert.
Im SG-Forum gab Mitbetreiberin Olivia vor einiger Zeit an, angesichts der drohenden Verfolgung von "Obszönität" einige Bildergalerien aus dem Netz genommen zu haben. Offiziell dazu aufgefordert habe man sie dazu nicht, es sei jedoch notwendig geworden, im Vorfeld auszuschließen, dass man nicht das Ziel einer entsprechenden Ermittlung seitens des FBI werde.
Nun dürfte es in der Tat eine ganze Reihe von Webseiten geben, die man als Anti- Porn- Sonderermittler des FBI lange vor den SG ins Visier nehmen könnte. Wie nun aber bekannt wurde, nahmen zu Beginn der ganzen Affäre SG ihrerseits Kontakt zum FBI auf - man wollte einen "Eindringling" anzeigen. Das FBI nahm daraufhin die Ermittlungen auf, forderte seinerseits jedoch SG auf, ihnen detailierte Listen aller Fotoserien zu schicken, die beispielsweise Bondage oder Cutting beinhalteten. Grund: man wolle im Vorfeld überprüfen, ob die gegnerische Verteidigung möglicherweise das Verhalten ihres Mandanten dadurch reinwaschen wolle, dass er ja schließlich bei einer "obszönen" Organisation eingebrochen war, er einer der "Guten" und SG die Bösen seien.
In Anbetracht dessen, dass beim FBI inzwischen eine Spezialeinheit gegen exakt solche Inhalte vorgeht, schien es den Betreibern am sinnigsten, eben diese Inhalte vorsorglich aus dem Netz zu nehmen. Wodurch die skurrile Situation entstand, dass zwar nicht das FBI ursprünglich an SG herangetreten ist und sie zum Herausnehmen "obszöner" Inhalte aufgefordert habe, man aber indessen durch den "War on Porn" zu exakt diesem Verhalten gezwungen wurde - nur, weil man sich gegen unbefugte Eindringlinge wehren wollte.
So kann man feststellen, dass im Fall SG bislang zwar noch nicht aktiv gegen einvernehmlich hergestelltes Material von und für Erwachsene vorgegangen wurde, welches gegen keinerlei geltendes Recht verstößt. Beschäftigt man sich jedoch mit den entsprechenden Inhalten, bietet sie an oder stellt solche her, sollte man in Zukunft vorsichtig sein, wenn man gegen Eindringlinge Strafanzeige stellen will. Als Adult-Content - Anbieter ist man inzwischen offenbar Bürger zweiter Klasse, den man vor Aufnahme von Ermittlungen dazu zwingen kann, der allgemeinen Prüderie zu entsprechen - zuvor sollte man wenig Hilfe vom Rechtsstaat erwarten.