TorrentSpy müsse Useraktionen loggen, so das Urteil eines Gerichts in Los Angeles im Mai 2007. Schon damals wurden durch die EFF möglicherweise drastische Folgen für ähnliche Angebote befürchtet. Die Bürgerrechtler machen nun auf eine weitere Gefahr aufmerksam: mit dem Urteil als Beispielfall könnten beliebige Suchmaschinenbetreiber zum Loggen gezwungen werden - zynischerweise gerade nachdem Google aufgrund seiner Datensammelwut bei Suchanfragen endlich auch politisch in die Kritik gezogen wurde.
Das Problem: TorrentSpy ist eine Suchmaschine, kein Tracker. Mit der Verpflichtung, Suchanfragen und Useraktionen zu loggen, kann prinzipiell auch jede beliebige andere Suchmaschine belegt werden. Sehr problematisch ist dabei der Hintergrund der Klage: es geht um ein Zivilverfahren. Potentiell könnte in den USA unter Berufung auf die Speicherpflicht auch andere Suchmaschinen zum präventiven Loggen zwingen, befürchtet man von Suchergebnissen Schäden durch illegale Aktionen.
Noch weiter geht der Eingriff, bedenkt man die Datenschutzrichtlinien TorrentSpys, die auch vor dem Urteil bereits bestanden. EFF-Anwältin Corynne McSherry stellt fest, dass sich hier ein Risiko für sämtliche Unternehmen im Netz bildet, indem Klägern die Möglichkeit gegeben wird, die Datenschutzpolitik ihrer Gegner nach Belieben umschreiben zu lassen.
Zu hoffen bleibt allerdings, dass das Urteil keinen Bestand haben wird. Laut dem Gericht sei auch das RAM eines Servers ein gewöhnliches elektronisches Speichermedium, dessen Inhalte gegebenenfalls zur Beweismittelsicherung gespeichert werden müssten. Da praktisch jede Operation eines Rechners im RAM stattfindet, ist ein entsprechendes Loggen des Geschehen im Arbeitsspeicher technisch irrsinnig.
TorrentSpy hat wie erwartet gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die EFF unterstützt die Suchmaschine mit einer
Eingabe an das zuständige Gericht.
Das ganze spielt sich in den USA ab...trotzdem oder gerade deswegen ist das Urteil totaler Quatsch!
Wenigstens lesen sollte man können, wenn man hier schon solche stumpfsinnigen Kommentare ablässt.
Die Richterin, die das Urteil geschrieben hat, ist technisch nicht so unbedarft, dass sie einfach den gesamten RAM ständig geloggt sehen will. Ganz im Gegenteil wägt sie gut ab, was technisch machbar ist. Die Frage ist, ob man einem Suchmaschinenbetreiber vorschreiben darf, was er denn zu loggen hat. Die Schäubles dieser Welt haben da oft erstaunliche Ideen.
Zitat: Zitat von Eisenblut Die Frage ist, ob man einem Suchmaschinenbetreiber vorschreiben darf, was er denn zu loggen hat. Die Schäubles dieser Welt haben da oft erstaunliche Ideen. In diese Richtung ging mein Beitrag etwas weiter oben. Suchmaschinenbetreiber haben sicherlich schon ein grosses Eigeninteresse daran, alles zu speichern, was technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll und ...