gulli: Stuhl im Schaufenster: Hurra, kein Copyright-Verstoß!
29. Januar 2008

Stuhl im Schaufenster Hurra, kein Copyright-Verstoß!

Es soll keiner behaupten, der Europäische Gerichtshof sei in Copyright-Sachen vollkommen weltfremd. Nach dem Hilfeersuchen eines deutschen Gerichts zeichnet sich ab, dass das Dekorieren von Schaufenstern mit Stühlen nicht gegen das Copyright verstößt. Was wie ein Aprilscherz klingt, ist leider keiner: Peek und Cloppenburg wurde wegen Urheberrechtsverstoß verklagt, da sie in der Schaufensterdekoration Stühle von Le Corbusier verwendeten.

Beachtenswert an dem absurden Verfahren: Auf höchster Ebene beschäftigen sich Gerichte mit der Sache. Der Bundesgerichtshof rief den Europäischen Gerichtshof um Rat an, eine erste Stellungnahme aus Brüssel legt nahe, dass kein Urheberrechtsverstoß vorliegt, Peek und Cloppenburg also die Designerstühle in den Schaufenstern stehen lassen darf.

Das Problem: das exklusive Herstellungs- und Vertriebsrecht für die Sitzmöbel-Designs von Le Corbusier liegt beim deutschen Händler Cassina. Die Stuhldesigns seien wiederum urheberrechtlich geschützt. Dass Peek und Cloppenburg nun die (vollkommen legal gekauften) Stühle in der Schaufensterauslage verwenden, verstoße gegen das Exklusivrecht Cassinas auf den Vertrieb in Deutschland. Die beanstandeten Stühle wurden zum Überfluss auch noch in Italien gekauft.

Die Posse zog ihre Kreise und landete beim EuGH. Dieser muss nun darüber entscheiden, ob die Ausstellung (und nicht etwa das Angebot - die Möbel stehen nicht zum Verkauf an) der Stühle gegen das Recht Cassinas auf "Verbreitung durch Verkauf oder auf andere Weise" der Möbel verstößt. Die "andere Weise" deckt nämlich nach Ansicht Cassinas auch das reine Herzeigen der Möbel in einem Schaufenster ab.

Um die Geschichte noch komplizierter zu machen: zum Zeitpunkt, als die Möbel in Italien gekauft wurden, bestand dort noch kein Copyright auf die Designs: Italien war noch damit beschäftigt, eine entsprechende EU-Richtlinie in Landesrecht umzusetzen.

Ein endgültiges Urteil des EuGH wird erst in einigen Monaten erwartet. Falls jemand bis dahin nach Argumenten und Fallbeispielen für eine zur Absurdität verschärften Urheberrechtslage in Europa sucht: Hier gibts eins.

  • 13 Kommentare zum Artikel
  • Zitat: Dieser muss nun darüber entscheiden, ob die Ausstellung (und nicht etwa das Angebot - die Möbel stehen nicht zum Verkauf an) der Stühle gegen das Recht Cassinas auf "Verbreitung durch Verkauf oder auf andere Weise" der Möbel verstößt. Ein "zeigen" der Möbel ist keine Verbreitung -es wird ja nichts weggegeben. Zack, Fall gelöst. Fällt euch auch auf, daß die Menschen seit den ...

  • Huch haben die die schrauben locker? ich freu mich auf die ersten cc-lizensierten stühle... zumindest werden solche KUNDENUNFREUNDLICHEN (das kann sich auf den kundenbereich natürlich ausweiten!) firmen den kürzeren ziehen! copyright hier copyright da. hauptsache die luft hat noch kein patent. (man kann ja luft filtern.... eben im restaurant einbauen und luftsteuer/abgabe verlangen... hach is das leben nicht schön)

    Wandang am 19.02.2008 02:20

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