Beachtenswert an dem absurden Verfahren: Auf höchster Ebene beschäftigen sich Gerichte mit der Sache. Der Bundesgerichtshof rief den Europäischen Gerichtshof um Rat an, eine erste Stellungnahme aus Brüssel legt nahe, dass kein Urheberrechtsverstoß vorliegt, Peek und Cloppenburg also die Designerstühle in den Schaufenstern stehen lassen darf.
Das Problem: das exklusive Herstellungs- und Vertriebsrecht für die Sitzmöbel-Designs von Le Corbusier liegt beim deutschen Händler Cassina. Die Stuhldesigns seien wiederum urheberrechtlich geschützt. Dass Peek und Cloppenburg nun die (vollkommen legal gekauften) Stühle in der Schaufensterauslage verwenden, verstoße gegen das Exklusivrecht Cassinas auf den Vertrieb in Deutschland. Die beanstandeten Stühle wurden zum Überfluss auch noch in Italien gekauft.
Die Posse zog ihre Kreise und landete beim EuGH. Dieser muss nun darüber entscheiden, ob die Ausstellung (und nicht etwa das Angebot - die Möbel stehen nicht zum Verkauf an) der Stühle gegen das Recht Cassinas auf "Verbreitung durch Verkauf oder auf andere Weise" der Möbel verstößt. Die "andere Weise" deckt nämlich nach Ansicht Cassinas auch das reine Herzeigen der Möbel in einem Schaufenster ab.
Um die Geschichte noch komplizierter zu machen: zum Zeitpunkt, als die Möbel in Italien gekauft wurden, bestand dort noch kein Copyright auf die Designs: Italien war noch damit beschäftigt, eine entsprechende EU-Richtlinie in Landesrecht umzusetzen.
Ein endgültiges Urteil des EuGH wird erst in einigen Monaten erwartet. Falls jemand bis dahin nach Argumenten und Fallbeispielen für eine zur Absurdität verschärften Urheberrechtslage in Europa sucht: Hier gibts eins.
| 13 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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der_Harri am 30.01.2008 12:21:54: |
MauMau am 31.01.2008 09:42:39: |
am 19.02.2008 02:20:19: |