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11. Juli 2008

Streamripping statt Filesharing Polizeiratgeber informiert über neue Medien

Unter dem Titel "Im Netz der neuen Medien" veröffentlicht die Polizei eine "Handreichung für Lehrkräfte, Fachkräfte in der außerschulischen Jugendarbeit und Polizei" rund um das Thema neue Medien. Dabei geben die Beamten Tipps, wie man seine Lieblingsmusik trotzdem legal herunterladen kann - und das völlig kostenlos.

In dem 76-seitigen Infomaterial (2,1 MiB, PDF) gibt die Polizei Ratschläge zum Umgang mit neuen Medien. Teil dieses Materials ist auch die Aufklärung über die rechtliche Situation des Urheberrechts. So schreibt der Polizeiratgeber: "Sowohl das Einstellen von fremden Werken als auch das Herunterladen von unrechtmäßig veröffentlichten Inhalten stellt eine Urheberrechtsverletzung dar." Wenn die Unterhaltungsindustrie solche Ratgeber veröffentlicht, wird meist auf Musikshops wie Musicload oder iTunes verwiesen. Die Polizei jedoch empfielt: "Softwareprogramme nutzen, die das Aufzeichnen von Musikstücken aus Internetradios ermöglichen."

Diese Herangehensweise ist zwar ungewöhnlich, dennoch rechtlich einwandfrei. Denn das Rippen aus dem Radio ist trotz aller Gesetzesverschärfungen immer noch legal. Einen Downloadlink für solche Software bietet die Polizei trotzdem nicht an. Andere haben dagegen bereits verschiedene Software zusammengestellt. So hat beispielsweise das Computermagazin PCWelt mehrere Programme zum Aufzeichnen von Internetradios getestet. Damit kann jeder vollkommen legal seine Lieblingsmusik herunterladen - auch ohne 99 Cent pro Lied zu zahlen.

Bisher ungeklärt ist die Rechtslage allerdings beim beliebten On-Demand-Radiodienst Last.FM. Mit bestimmten Downloadtools, wie beispielsweise TheLastRipper, kann jeder die Musik von Last.FM im MP3-Format aufnehmen. Dabei werden automatisch ID3-Tags und Cover hinzugefügt. Unklar ist allerdings, wie legal das Rippen bei Last.FM ist, wie Netzwelt im Interview mit dem Rechtsanwalt Dr. Wachs darlegt. Zumindest die Wahrscheinlichkeit, rechtliche Konsequenzen daraus zu ziehen, ist deutlich niedriger. Denn anders als im Filesharing-Bereich, wo durch Privatermittler, wie Logistep oder proMedia, und Abmahnanwälte Massenabmahnungen versendet werden, ist der Redaktion von gulli:news bisher kein Fall bekannt, in dem Last.FM-Ripper rechtlich belangt wurden.

(via laut.de)

  • 23 Kommentare zum Artikel
  • Zitat: Das Webradio hat i.d.R. eine niedrigere Bitrate, wie man mir sagte, auch ID-Tags, die den Sender kennzeichnen und leider Anmoderation sowie Crossfading. Dass der Moderator noch im Lied laber oder von einem zum anderen übergeblendet wird. Drauf geschissen, ich lad' weiter Mit einem Webradio deckt man doch eh nur einen Teil der Multimedialen Vorräte auf der heimischen Platte ab. Gute Filme laufen ...

    icks-uepsilon am 12.07.2008 10:42
  • Die Polizei klärt schon eine Weile über das Thema auf: In Zusammenarbeit mit dem gemeinnützigen Verein TauschNix e.V. http://www.tauschnix.de. Jetzt zieht das Ganze größere Kreise. Toll. Das Stream-Rippen ist übrigens keine Lücke im Gesetz (wie es hier im Forum schon hieß), sondern klar im Urheberrechtsgesetz geregelt. Schön, dass die Polizei nicht mehr nur warnen muss, sondern auch mal legale Alternativen nennen kann.

    Maddien am 14.07.2008 12:16
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