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11. Juli 2008
Streamripping statt Filesharing Polizeiratgeber informiert über neue MedienUnter dem Titel "Im Netz der neuen Medien" veröffentlicht die Polizei eine "Handreichung für Lehrkräfte, Fachkräfte in der außerschulischen Jugendarbeit und Polizei" rund um das Thema neue Medien. Dabei geben die Beamten Tipps, wie man seine Lieblingsmusik trotzdem legal herunterladen kann - und das völlig kostenlos. In dem 76-seitigen Infomaterial (2,1 MiB, PDF) gibt die Polizei Ratschläge zum Umgang mit neuen Medien. Teil dieses Materials ist auch die Aufklärung über die rechtliche Situation des Urheberrechts. So schreibt der Polizeiratgeber: "Sowohl das Einstellen von fremden Werken als auch das Herunterladen von unrechtmäßig veröffentlichten Inhalten stellt eine Urheberrechtsverletzung dar." Wenn die Unterhaltungsindustrie solche Ratgeber veröffentlicht, wird meist auf Musikshops wie Musicload oder iTunes verwiesen. Die Polizei jedoch empfielt: "Softwareprogramme nutzen, die das Aufzeichnen von Musikstücken aus Internetradios ermöglichen." Bisher ungeklärt ist die Rechtslage allerdings beim beliebten On-Demand-Radiodienst Last.FM. Mit bestimmten Downloadtools, wie beispielsweise TheLastRipper, kann jeder die Musik von Last.FM im MP3-Format aufnehmen. Dabei werden automatisch ID3-Tags und Cover hinzugefügt. Unklar ist allerdings, wie legal das Rippen bei Last.FM ist, wie Netzwelt im Interview mit dem Rechtsanwalt Dr. Wachs darlegt. Zumindest die Wahrscheinlichkeit, rechtliche Konsequenzen daraus zu ziehen, ist deutlich niedriger. Denn anders als im Filesharing-Bereich, wo durch Privatermittler, wie Logistep oder proMedia, und Abmahnanwälte Massenabmahnungen versendet werden, ist der Redaktion von gulli:news bisher kein Fall bekannt, in dem Last.FM-Ripper rechtlich belangt wurden. (via laut.de) Verwandte News
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