gulli: Stimmen zum Verfassungsgericht: Piratenpartei und Justizministerium
19. März 2008

Stimmen zum Verfassungsgericht Piratenpartei und Justizministerium

Pfeifen im Walde: Das BMJ tönt lauthals, wie einig man sich mit dem BVerfG sei, welches der Datensammelwut der Regierung einen empfindlichen Dämpfer verpasst hat. Während sich Zypries weiter blamiert, sieht die deutsche Piratenpartei die Einstweilige Verfügung durchaus skeptisch.

Dass eine Einstweilige Verfügung in Reaktion auf einen Eilantrag nicht das letzte Wort eines Verfassungsgericht sein kann, wissen sowohl die Piraten als auch Zypries - nur tönt aus dem Haus der Justizministerin augenblicklich etwas völlig anderes. "Vorratsdatenspeicherung bleibt zulässig" titelt das BMJ, um die Ohrfeige aus Karlsruhe in eine Zustimmung zum eigenen Tun umzudeuten.

"Lediglich bei der Verfolgung von (nur) erheblichen Straftaten und solchen, die mittels Telekommunikation begangen wurden, gibt es geringfügige Einschränkungen",

so aus dem "Fazit" des BMJ, welches allerdings die drastische Einschränkung der staatlichen Befugnisse wohlweislich ignoriert.

"Fazit: Das Gericht lässt die Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten zu, es lässt auch weitgehend die Übermittlung der Daten durch die Telekommunikationsunternehmen an die Strafverfolgungsbehörden zu Strafverfolgungszwecken zu."

Von "weitgehend" kann indessen keine Rede sein. Dass die umfassende Zugriffsmöglichkeiten für Strafverfolger kommen sollen, scheint mehr als unwahrscheinlich. Die Beschränkung auf "schwere Straftaten" wiederum macht die VDS zu einem teuren und sinnfreien Vergnügen - denn was die TK-Überwachung tatsächlich zur "Verbrechensaufklärung" beiträgt, bewegt sich im Bereich von tausendstel Prozenten. Oder, wie Netzpolitik vorrechnet:

"Wenn in 4% dieser Verfahren [aller Strafverfahren, in denen Verkehrsdaten angefordert wurden] Anfragen mangels gespeicherter Daten ergebnislos blieben, beträfe dies etwa 600 Verfahren bundesweit. Gemessen daran, dass in den Jahren 2003 und 2004 jeweils ca. 4,9 Mio. Ermittlungsverfahren bearbeitet wurden, entspricht dies 0,01% aller Ermittlungsverfahren. ... Unter Berücksichtigung all dieser Umstände ergibt sich, dass die Verfolgung von Straftaten zu gerade einmal 0,002% durch eine Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten effektiviert werden könnte."

Unter diesen Prämissen wirkt der Jubel aus dem Justizministerium vor allem vorgetäuscht - diese ganzen Blamagen zum Sieg umzudeuten, ist zugegebenermaßen aber auch keine einfache Aufgabe gewesen, auch wenn es nicht gerade zu einem Justizministerium passt, sich und den Bürgern die Welt schönzuverdrehen. Kritischer sehen die deutschen Piraten die ersten Resultate der größten Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik. Die Piratenpartei Deutschland zog zum Urteil des Eilantrags gegen die Vorratsdatenspeicherung aus Karlsruhe das vorläufige Fazit "Schöne neue Welt." Mit gemischten Gefühlen sieht man, dass wohl die VDS im Hauptsacheverfahren so keinen Bestand haben wird, andererseits scheint das BVerfG mit dem Datensammeln generell nicht allzu große Probleme zu haben: "Keine grundrechtswidrige Bedeutung" messen nach Ansicht der Piraten die Richter dem Loggen bei, alleine der Zugriff auf diese Daten durch den Staat müsse eindeutigen Regeln unterzogen werden.

"Was für radioaktives Material gilt, müssen wir uns für persönliche Daten erst erkämpfen: die bloße Existenz ist Gefahr und Beeinträchtigung, nicht erst der Missbrauch. Die Annahme des BVerfG, dass die Datenberge harmlos sind, lässt sich vor dem Hintergrund geheimdienstlicher Gesetzesüberschreitung und der Unwirksamkeit richterlicher Zugriffshürden für Überwachungsmaßnahmen nicht nachvollziehen",

kommentiert der politische Geschäftsführer der Piratenpartei Jan Huwald. Thorsten Wirth vom Landesverband Hessen ergänzt:

"Der Zugriff auf die Verbindungsdaten ist nun nicht mehr willkürlich und auch nicht geeignet, Persönlichkeitsprofile von 82 Millionen Menschen anzufertigen. Die Vergangenheit hat allerdings gezeigt, dass es ausreicht, Fremdwörter im Internet zu veröffentlichen, um vom Verfassungsschutz schwerster Straftaten verdächtigt zu werden. Vor diesem Hintergrund sehe ich die keine echte Verbesserung der Lage, da der sogenannte Verfassungsschutz ... das Grundgesetz nach Belieben aushebelt. Bürger- und Menschenrechtler werden in Deutschland weiterhin überwacht, mit beliebigen Verdächtigungen. Wie in jüngster Zeit mehrfach z.B. in England geschehen, gehen Daten auch immer wieder 'verloren', was vor allem bei so sensiblen Daten eine sehr gravierende Gefahr darstellt."

Jedenfalls: man kann gespannt bleiben.

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