gulli: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung

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06. Dezember 2007

Österreich IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung

Große Koalitionen scheinen einen unerklärlichen Drang zur Abschaffung von Datenschutz und Bürgerrechten zu verspüren. In Österreich wurde dem Parlament per Schnellschuss ein Abänderungsantrag zum neuen Sicherheitspolizeigesetz zur Abstimmung vorgelegt. Ohne richterliche Anordnung sollen bei "Gefahr im Verzug" demnach Polizisten IP-Adressen, Namen und Anschrift des Nutzers sowie Handy-Standortdaten ausgehändigt werden.

Noch bevor die Vorratsdatenspeicherung in der Alpenrepublik auf den Weg gebracht wurde, will die große Koalition der Polizei externer Link in neuem Fenster folgtnoch umfassendere Eingriffe in die Privatsphäre ermöglichen. Besonderes Bonbon für die Internet-Provider: im Fall der Fälle sollen sie für die Datenermittlung und -Übergabe nicht einmal mehr eine Aufwandsentschädigung bekommen.

Aber der Dienstweg dürfte dann ja auch kurz werden: Bei "Gefahr im Verzug" können dem Entwurf nach Polizeibeamte ohne gerichtliche Anordnung Userdaten, IP-Adressen und Handy-Standorte von den Providern verlangen. Name, Postadresse, die Funkzelle, in der ein Handy eingebucht ist - alles muss dann ohne Richterkontrolle herausgegeben werden. Das ganze wurde darüber hinaus in einer Nacht- und Nebel-Aktion eingefädelt: der Neuentwurf ging nicht wie üblich vor den Innenausschuss, sondern wurde direkt auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt.

Entsprechend kräftig die Kritik der Opposition: Peter Pilz, Sicherheitssprecher der Grünen, sprach von einer "Sauerei" und gab seiner Vermutung Ausdruck,. die Abkürzung "IM" stünde nicht mehr für "Innenminister", sondern für "Informeller Mitarbeiter". Eingeführt werden seiner Ansicht nach "DDR-Methoden".

Seine Fraktion kritisiert darüber hinaus, dass nebenbei auch noch Löschfristen des ursprünglichen Entwurfs kurzerhand vollkommen abgeschafft wurden. Auch in Österreich gibt es inzwischen die ominösen "Gefährder", deren Daten offenbar unbefristet gespeichert bleiben sollen. Eine Löschpflicht nach drei Jahren wurde aus dem Gesetzesentwurf gestrichen.

  • Zitat: Zitat von Infobroker  Vermutlich nichts. Im Pool sind eine Menge solcher Informationen. Außerdem bringt die Sache Ihnen finanziell nichts. Erfahrungsgemäß lassen Sie die Finger davon. Dann raten Sie mal wer die EV gegen derartige Video-Clips erwirkt hat.

    Gravenreuth am 10.12.2007 13:26
  • Zitat: Zitat von Gravenreuth  Dann raten Sie mal wer die EV gegen derartige Video-Clips erwirkt hat. Ich weiß jedenfalls wem und warum es nicht gelungen ist den mehrfach versuchten und nach meiner bescheidenen Ansicht (für Sie: "IMHO") gemeinschaftlichen Betrug zu vollenden. Ein solcher ist es doch, wenn man sich vor Gericht hinstellt, behauptet unschuldig zu sein, wegen unzulässiger ...

    Infobroker am 10.12.2007 13:36
  • Hmmm, hab ich grad gefunden: http://futurezone.orf.at/it/stories/242015/ Da stehts halt entgültig: Zitat: Zitat von orf.at  Das sagt die Endversion In der Endversion der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz heißt es nun in §53 (3a): Die Sicherheitsbehörden sind berechtigt, von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste [...] und sonstigen Diensteanbietern (§3 Z2 E-Commerce-Gesetz ECG, BGBl. I Nr. ...

  • Zitat: Zitat von Stahli  Konkrete Gefahrensituation...Hmm, ich schätz mal, damit sind nicht die Downloader gemeint, die sich hie und da ne mp3 von emule saugen... Naja, wart mas ab... Man sieht sich, Stahli Neeee, damit sind bestimmt nur die Wanderer gemeint, die sich mal verlaufen. Ohne deren IP findet man die ja nicht... MfG Andy PS: Das Ganze kann einem so vorkommen, als gibt ...

    titus_shg am 11.12.2007 23:53
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