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26. Juni 2008
Österreich 32 Anfragen für Handy- und Internetüberwachung täglichDer Standard berichtete gestern, alleine in den ersten vier Monaten dieses Jahres wurden in Österreich 3.863 Anfragen durch Exekutive für Handy- oder Internetüberwachung gestellt, das sind im Durchschnitt rund 32 täglich. Im Januar ist in Österreich ein neues Sicherheitspolizeigesetz (SPG) in Kraft getreten, das solche Anfragen erlaubt. Die Novelle erlaubt es den Sicherheitsbehörden sogar, ohne jeden richterlichen Vorbehalt auf Standortdaten zugreifen zu dürfen. Die ISPs in Österreich sind darüber hinaus nicht mal dazu verpflichtet, die eigenen Kunden über die Anfragen der Polizei in Kenntnis zu setzen. Eine entsprechende Pflicht lasse sich weder aus dem Datenschutzgesetz noch aus dem Telekommunikationsgesetz ableiten. Es ist sogar fraglich, ob diese die Verdächtigen über die Lauschangriffe der Behörden informieren dürfen. Zusätzliche Mitarbeiter für den Rechtsschutzbeauftragten, der dem Innenministerium zugeordnet ist, soll es nach eigenen Angaben nicht geben. Dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) zufolge soll lediglich das jetzige Personal die Massen an Anfragen bearbeiten. Erlaubt sind nach SPG auch die sogenannten IMSI-Catcher, die den genauen Aufenthaltsort von Handybenutzern bestimmen können. Diese Geräte mit der Größe eines mittleren Kühlschranks können reich technisch auch Gesprächsinhalte erfassen, was rechtlich nicht gedeckt ist. (via standard.at, thx!) Verwandte News
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