gullinews am Donnerstag, 02.07.2009 17:20 Uhr (Rating: 


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Die Haftung bei rechtswidrigen Kommentaren in Blogs ist ein Streitthema, das seit Jahren immer wieder hochkocht. Insbesondere wird das Thema durch umstrittene medienrechtliche Urteile vom Landgericht Hamburg befeuert. Damit hatte auch der Journalist und Blogger Stefan Niggemeier zu kämpfen. Wegen ehrverletzender Bemerkungen in den Kommentaren seines Blogs sei er haftbar zu machen, befand das Gericht im Jahr 2007 (gulli:news berichtete). Ein Blogbetreiber müsse eingetragene Kommentare kontrollieren und notfalls eine Vorab-Kontrolle durchführen. Niggemeier reagierte auf die Forderung, pauschal Kommentare vorab zu prüfen, ablehnend, signalisierte aber von Anfang an seine Bereitschaft, die Kommentare auch kontrollieren zu wollen. Hierzu speicherte er von den Kommentatoren eine E-mail- und eine IP-Adresse. Nun kassierte er dafür erneut eine Rüge - vom Berliner Datenschutzbeauftragten.
Der Berliner Datenschutzbeauftragte rügte die Praxis, IP-Adressen zu speichern und Email-Adressen anzufordern. "Sehr geehrter Herr Niggemeier, ein Nutzer Ihres o.g. Internet-Angebots hat sich an uns gewandt und die Vermutung geäußert, bei der Nutzung Ihres Internetangebotes würden rechtswidrig IP-Adressen der Nutzer gespeichert. (...) Darüber hinaus erheben Sie (...) eine E-Mail-Adresse", schrieb das Büro der Datenschützer und drohte Niggemeier mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Damit steht Niggemeier vor einem juristischen Dilemma. In seinem Blog betont er, dass "die IP-Adressen [mir] bei der Moderation der Kommentare helfen. Wenn ein Kommentator wiederholt unzulässige Beiträge veröffentlicht (für deren Inhalt ich bekanntlich je nach Gericht haftbar gemacht werden kann), kann ich einen IP-Bereich, der den oder die Computer umfasst, von denen aus er auf meine Seite kommt, so sperren lassen, dass seine Beiträge immer erst erscheinen, wenn ich sie manuell freigeschaltet habe." Auch die E-mail-Adressen können ihm helfen, Störenfriede von ernsthaften Kommentatoren zu unterscheiden. Beides sei zwar nicht hundertprozentig sicher, allerdings "ganz effektiv, um zum Beispiel Wahnsinnige, die eine ganze Nacht lang einen Krawallkommentar nach dem anderen abgeben, ins Leere laufen zu lassen".
Der Berliner Datenschutzbeauftragte weist dagegen die Effektivität der Datenspeicherung zurück, bietet Niggemeier allerdings zwei Optionen an. Er könnte entweder Kommentare grundsätzlich vorab kontrollieren, was dem Blogger allerdings bisher schon nicht gefallen hat. Alternativ schlug der Datenschützer vor, von der Ahndung abzusehen, wenn Kommentatoren ihre persönliche Einwilligung dazu geben, dass diese Daten gespeichert werden. Hierzu muss der Nutzer vor allem auf die stattfindende Speicherung von IP-Adresse und Email-Adresse hingewiesen werden. "Eigentlich ist es so ein Fall, in dem man einen Prozess forcieren müsste, um eine richterlichen Klärung der grundsätzlichen Fragen, die viele Blogs und Online-Medien betreffen, zu erreichen", meint Niggemeier dazu. Dennoch hat er dem pragmatischen Vorschlag des Datenschutzbeauftragten zugestimmt und hat dem Kommentfeld einen entsprechenden Hinweis hinzugefügt. (Malo)
(via Stefan Niggemeier & Zeit Online, thx!)
| 19 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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Mati_ am 02.07.2009 22:01:10: |
buggybunny am 02.07.2009 23:11:25: |
La-Ultima am 03.07.2009 17:18:55: |