Stadt Augsburg mahnt Blogger ab - 1.890 Euro Gebühr

Firebird77 am Dienstag, 24.11.2009 18:02 Uhr (Rating: )

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Eigentlich wollte Michael Fleischmann nur ein "Ja" oder "Nein" hören, als er die Stadt Augsburg wegen einer von ihm registrierten Domain kontaktierte. Stattdessen flatterte ihm eine Abmahnung ins Haus. Gebühr: 1.890 Euro aus einem Streitwert von 50.000 Euro.

Urheberrecht, Markenschutzrecht, Namensrecht. Wer sich heutzutage im Internet bewegen will, sollte wohl mindestens ein halbes Dutzend Fachbücher zu diesen Rechtsgebieten gewälzt haben. Die kleinste Fehlentscheidung kann sonst sehr kostspielige Folgen haben. Erfahren durfte dies nun der Webdesigner Michael Fleischmann aus Augsburg. Gemeinsam mit zwei Freunden wollte er ein Blog starten und darin über Internet, Technik und das öffentliche Leben berichten.

Bei der Namenssuche stolperte das Trio über eine logische Gemeinsamkeit. Sie waren alle aus Augsburg. Daraus resultierte die Idee für die Domain augsburgr.de. Innerhalb weniger Augenblicke war diese registriert. Ab hier begannen dann die Probleme.

Per E-Mail kontaktierte Fleischmann am 5. Oktober 2009 die Stadtverwaltung von Augsburg. Der Inhalt seiner Mail: "Wir haben die Domain augsburgR.de im Internet registriert. Um juristische Probleme mit der Stadt Augsburg zu vermeiden, bitten wir um eine schriftliche Genehmigung, diesen Namen verwenden zu dürfen [...]." Eine Genehmigung wurde nicht erteilt.

Es dauerte knapp drei Wochen, bis Fleischmann den Brief eines Anwalts aus seinem Postkasten zog. Dieser forderte ihn - im Namen der Stadt Augsburg - auf, die Domain augsburgr.de sofort zu löschen. Die Namensrechte der Stadt Augsburg würden dadurch verletzt. Der Webdesigner habe hier eine "Namensanmaßung" begangen, die Domain widerrechtlich verwendet und der wichtigste Punkt: Menschen könnten den Blog in Verbindung mit der Stadt Augsburg bringen.

Fleischmann konsultierte seine Rechtsanwältin, um festzustellen, ob alles seine Richtigkeit hatte. Diese bestätigte ihm, dass die Forderung korrekt sei - die Domain wanderte ins Nirvana. Damit war es für Fleischmann aber noch nicht ausgestanden. Vor wenigen Tagen flatterte der nächste Brief des Juristen in seinen Postkasten - diesmal die Kostennote für die vorangegangene Abmahnung.

Insgesamt soll der Webdesigner 1.890 Euro bezahlen, berechnet aus einem Streitwert von 50.000 Euro. Vorsichtshalber weist man in dem Schreiben darauf hin, "dass es sich bei dem angesetzten Streitwert von 50.000,00 um einen entgegenkommend niedrigen Betrag handelt." Üblicher wären Beträge, die wesentlich höher liegen. Man kommt ihm also "entgegen". Schade nur, dass Fleischmann wenig Verständnis für dieses "Entgegenkommen" aufbringen kann.

"Es kann nicht sein, dass die Stadt Augsburg einen unbescholtenen Bürger, der keinen Schaden angerichtet hat und die rechtlichen Wege einhalten wollte, so behandelt. Es gibt augsburger.de, augs-burg.de, auxburg.de, augsburgre.de und andere, das stört niemanden", so der Abgemahnte.

In der Tat ist es so, dass diese Domains existieren und scheinbar akzeptiert werden. Rechtlich einwandfrei war sein Verhalten dennoch nicht. Die Domain war bereits registriert, als er um Erlaubnis fragte. Um eventuelle namensrechtliche Streitigkeiten zu umgehen, wäre eine Abklärung vor der Registrierung wesentlich sinnvoller gewesen, insbesondere wenn man bedenkt, welchen Beruf Fleischmann ausübt. Als Webdesigner sollten ihm Begriffe wie "Markenrecht" oder "Namensrecht" zumindest am Rande geläufig sein.

Für die Stadt Augsburg ist der Betrag von 1.890 Euro "moderat" und in Anbetracht der Tat durchaus angemessen. Schließlich habe man "nicht um Erlaubnis gefragt, sondern uns in Kenntnis gesetzt", wie der Jurist Joachim Pfeilsticker erklärt. Er ist im OB-Referat der Stadt tätig. Bezüglich weiterer Domains, die eventuell Namensrechte der Stadt Augsburg verletzen, werde man jetzt entsprechende Prüfungen veranlassen.

Der Slogan der Stadt - Lebe mich. Dein Augsburg - bekommt zumindest für Fleischmann ab sofort eine völlig neue Bedeutung.

UPDATE: Wie die Augsburger Allgemeine Zeitung in ihrem Online-Angebot aktuell berichtet, scheint es eine Wende in dem Abmahn-Fall gegeben zu haben. Wie der Oberbürgermeister der Stadt, Kurt Gribl, nun erklärte, werde der Abgemahnte die 1.890 Euro nicht bezahlen müssen. "Rein rechtlich war der Ablauf korrekt. Es lag ein Verstoß gegen Namensrechte vor und wir als Stadt müssen die Rechte an unserem Namen wahren", so der Oberbürgermeister. Mit dieser erheblichen Kostennote sei er jedoch nicht einverstanden. Eine Stadt könne nicht so auf ihre Bürger zugehen. "Ich hätte mir da ein sensibleres Vorgehen gewünscht", erklärte er.

Abmahnungen gegen andere Websites werde es vorerst selbstverständlich nicht geben. "Hier sollte gegebenenfalls das Gleiche geschehen, was auch im Fall des Herrn Fleischmann hätte passieren müssen - eine interne Prüfung und Abklärung mit dem Betroffenen, ehe man einen externen Anwalt einschaltet", so der Oberbürgermeister gegenüber der Augsburger Allgemeinen.

(via augsburger-allgemeine, thx!)
(Bild via wikimedia by Hullbr3ach unter CC-BY-SA Lizenz)

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75 Reaktionen aus dem gulli:Board

titus_shg am 25.11.2009 17:26:19:
..... und wie beweist man es dann? Indem man da nicht allein, sondern mit einem Zeugen auftritt? (Das hätte übrigens Matthias L. bei der VZnet-Geschichte mal auch tun sollen...) Aber mal was Anderes: Kann man sich eigentlich noch freie Domains erst (für ne be...

mboettcher am 25.11.2009 22:52:23:
Ja - eine "Double-Opt-In"-Mail ist genau das Das sehen Gerichte - übrigens auch in Bayern - anders. Werbe-E-Mails mit einem Bestätigungslink zum Erhalt von weiteren Werbemails (Double-Opt-In) gelten nicht als Spam entschied das Amtsgericht München in einem Urt...

titus_shg am 25.11.2009 23:05:38:
Bei dem Antragsteller handelte es sich um einen Münchener Rechtsanwalt. :) Kennen wir den zufällig hier? :D MfG Andy...

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