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19. April 2006
Staatsanwaltschaft legt Revision ein Verbotene Webseiten nicht linken und nicht vorlesenDer Freispruch gegen Alvar Freude soll nach Willen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft aufgehoben werden. Freude verlinkte zwei in NRW gesperrte Naziseiten und bot einen Vorlesedienst für Opfer der Netzfilterung an: über eine 0190-Nummer konnten sich User zensierte Webseiten vorlesen lassen. Der Freispruch erfolgte bereits in zweiter Instanz, die erstinstanzliche Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro wurde aufgehoben, welche das Amtsgericht Stuttgart verhängte. Freude bot unter einer kostenpflichtigen Rufnummer einen Vorlesedienst an, mit dem man sich in Deutschland gesperrte und umstrittene Seiten per 0190 - Nummer vorlesen lassen konnte. Unter den "beliebtesten Links", die auf der Seite eingeblendet wurden, fanden sich neben dem umstrittenen Antizensurprojekt rotten.com beispielsweise auch die Seite der NSDAP-AO Gary Laucks. Darum ginge es Freude nicht, unterstellt laut heise die Staatsanwaltschaft: um einen "Deckmantel" handele es sich bei Freudes Argumentation, um tatsächlich das Netz "frei von jeglicher – auch strafrechtlicher Kontrolle – zu halten". Dem widerspricht Freude, der einen freien Zugriff auf bereits publiziertes Material im Netz fordert, nicht etwa ein völlig unreglementiertes Publikationsrecht. Für das nun anstehende Verfahren zeigt sich der Netzaktivist optimistisch. Am Montag, den 24. April erfolgt die erneute Verhandlung des Falls um 10:00 Uhr im Saal 2 des OLG Stuttgart. Verwandte News
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