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22. November 2005

Staat Texas und EFF verklagen Sony wegen CD-Kopierschutz

Bis zu 100.000 Dollar Strafe "pro Rechtsverstoß"

Wie sie es bereits angekündigt haben, hat nun sowohl die EFF als auch die texanische Staatsanwaltschaft Klage gegen Sony BMG eingereicht. Mindestens sechs weitere Sammelklagen werden in den USA momentan ebenfalls vorbereitet. Die EFF fordert Entschädigungen für den Schaden, der durch über 24 Millionen CDs entstanden sei, welche entweder First4Internets XCP oder SunnComms MediaMax Software installierten.

Sony habe begrüßenswerterweise die XCP - Verbreitung eingestellt, hat jedoch bei der Hilfe zum Deinstallieren der Malware völlig versagt. In Bezug auf den SunnComm - Kopierschutz MediaMax sei das Scheitern noch deutlicher: obwohl 10 mal mehr CDs mit der MediaMax - Software verkauft wurden, blieb Sony hier völlig untätig.

In Bezug auf XCP habe BMG weder seine Marktmacht eingesetzt, um eine weitreichende Rückrufaktion zu starten. Ebensowenig wurden geschädigte User entschädigt und sind die absurden EULA - Vertragsbedingungen der CDs nicht zurückgenommen worden. MediaMax wiederum wurde auf gar 20 Millionen CDs vertrieben, installiere sich, selbst wenn der User nach Lesen der EULA auf "Nein" klickt und läßt sich nicht vollständig deinstallieren. Obwohl die EULA behauptet, keinerlei Daten würden rückvermittelt, überträgt sie das Hörverhalten der Nutzer an SunnComm. Wer einen Uninstaller möchte, muss dafür erst weitere persönliche Angaben machen, der Uninstaller stellte sich als ebenso großes Sicherheitsrisiko heraus wie jener für XCP, der von Sony vor kurzen zurückgerufen werden musste.

Ebenso harsche Töne schlägt der Staat Texas an. Die Klage in Texas ist sowohl das erste Vorgehen einer Staatsanwaltschaft gegen Sony wie auch der erste Fall der Anwendung des Spyware Law von 2005. Sony wird wegen dem Installieren von Spyware angezeigt. "Anstatt wie gedacht eine Musik - CD zu kaufen, erhielten die Kunden eine Spyware, die den Rechner schädigen kann, anfällig gegen Viren macht und den User möglichem identitätsdiebstahl aussetzt", so Staatsanwalt General Abbott. Auch beim Rückruf habe Sony versagt: noch immer könnten entsprechend verseuchte CDs in den Läden zu kaufen sein.

Der Generalstaatsanwalt fordert unter Berufung auf den Consumer Protection Against Computer Spyware Act von 2005 Zivilstrafen in Höhe von 100.000 Dollar pro Rechtsverstoß, zuzüglich Anwalts- und Ermittlungskosten.

Die Vorwürfe sind nicht unbegründet: Sonys Krisenmanagement versagt offenbar momentan völlig. Obwohl die Rückrufaktion offiziell läuft, findet sich auf Sonys Webseiten immer noch eine Anleitung zur Installation der Software: Die "neueste Version" solle installiert werden, welche "Probleme mit XCP durch Update oder Deinstallation behebt". Der Uninstaller ist jedoch nach wie vor nicht erhältlich. Von einer sichtbaren Rückrufaktion könne keine Rede sein, neben dem XCP - Desaster habe man die Probleme bei SunComms MediaMax bislang weitgehend ignoriert.

Sicherheitsexperte Ben Edelman hat sich die Spyware inzwischen auch näher angesehen und fragt sich, wenn Sony schon eine Phonehome - Funktion in die Soft einbaut, warum man selbige nicht einfach zum Update der Bannerrotation im Sony-Player verwendet: man könnte ja Warnbanner im Player einblenden, die auf die Rückrufaktion hinweisen. So ließen sich leicht und zuverlässig alle User erreichen, die die Soft auch tatsächlich auf ihrem Rechner haben. Nach wie vor nutzt Sony das Bannerupdate nur zum Einblenden von Bandinfos bei einigen der CDs.

  • 4 Kommentare zum Artikel
  • 100.000 Dollar * ein paar Millionen verkaufter CDs = ein paar hundert Milliarden Dollar. Wenn Sony verurteilt wird, sind die Bankrott. Mehr als Bankrott. Aber auf jeden Fall mal eine nette Sache: Zuerst haben ein paar kleine Leute geklagt, jetzt ein Staatsanwalt. Früher hat die MI ein paar kleine Leute beklagt, jetzt werden die beklagt. Und die (mögliche) Geldforderung ist nicht gerade gering...

  • Und genau so muss es eigentlich auch mal sein, für Unternehmen, die selbst ihre "ehrlichen" Kunden als zukünftige Gefangenen Entsafter darstellen. Bloß leider würde in Deutschland so einer Klage die verlorenen Arbeitsplätze als Interessenkonflikt entgegenstehen und daher nichts passieren. Pech eben, das in den USA geklagt wird, denen ist das Egal.

    morpheus00de am 23.11.2005 01:09
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