In Wuppertal weigert sich die Staatsanwaltschaft seit kurzem, Ermittlungen gegen P2p_Tauschbörsennutzern einzuleiten. Verhältnismäßig seien die Ermittlungen nicht, den Rechteinhabern gehe es auch nicht um ein Strafverfahren, sondern nur um das Abgreifen von Userdaten, um zivilrechtliche Schritte einleiten zu können. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf prüft nun die Ermittlungsverweigerung, ein alter Bekannter erstattete bereits Strafanzeige gegen die StA Wuppertal, Grund: Strafvereitelung.
Die Wuppertaler Arbeitsverweigerung ist nicht ohne Beispiel: Der Provider Versatel ging bereits erfolgreich gegen die in der Regel massenweise eingereichten Anzeigen gegen Filesharer vor. Bereits Anfang 2006 gab die StA Karlsruhe Richtwerte bekannt, nach denen Verfahren eingeleitet oder sofort eingestellt werden sollten - was indessen die anschließende Zivilklage immer noch möglich machte. Die Wuppertaler sind damit die ersten, die auch die Ermittlung der Userdaten von vorneherein verweigern und damit eine Zivilklage gegen Filesharer praktisch verhindern.
Das wiederum scheint im Fall der P2P-Tauschbörsen ein unsinniger Einwand zu sein, da ein Upload dort keinerlei Gewerbsmäßigkeit besitzt - keines der gängigen Protokolle vergütet den Upstream. Ob die per P2P gezogenen Dateien in irgend einer Form kommerziell weiterverbreitet werden, ist mehr als zweifelhaft.
Ohnehin scheint GvG hier aber einer Verwechslung aufzusitzen: "Die kleinen Ladendiebe 'hängt man', die Betreiber großer p2p-Tauschbörsen lässt man laufen.", so sein Vergleich. Mit dem er die eigene Anzeige konterkariert, da die StA Wuppertal vor allem eines nicht mehr will: kleine Ladendiebe hängen. Wer sich ein mp3-Album per Torrent zieht, handelt weder gewerbsmäßig, noch "betreibt" er eine "große P2P-Tauschbörse". Betrieben werden die Tauschnetze ohnehin schon lange nicht mehr von konkreten Akteuren - ebensowenig, wie man angeben kann, wer "das WWW" betreibt, kann man das für ein anderes Protokoll - beispielsweise ed2k - tun.
"Mal sehen ob diese Strafanzeige auch wegen Arbeitsüberlastung unbearbeitet bleibt", so Gravenreuth - aber wahrscheinlicher dürfte eine etwaige Nichtbearbeitung daran liegen, dass die Anzeige von mehr als streitbaren Grundvoraussetzungen ausgeht. Filesharer-Klagen gründen sich in der Regel auf einige wenige, gezielt ausgesuchte und geladene Tracks. Dass man durch drei MP3-Files von Glashaus im Shared-Ordner zum "Betreiber einer großen p2p-Tauschbörse" wird, womöglich noch gewerbsmäßig - das wird nicht nur den Wuppertalern nur schwer einleuchten.
... Made my day :DÂ In der aktuellen Ausgabe der Datenschleuder gibts den Fingerabdruck vom Spitzelminister Schäuble samt einer Fingerabdruckattrape zum auf die Flosse kleben. Jetzt fragt ihr euch sicher, was soll man denn damit machen? heise weiß es:&q ...
Und bei der Wahl des Pseudonyms wurde natürlich auch nur wild auf der Tastatur herumgetippt und dieser Name kam heraus ... Das hatte ja garkeinen tieferen Sinn
Zitat: Zitat von Gravenreuth Es gibt in Deutschland 13 Telefonbucheinträge: "Jörg Heydrich" und 11 Telefonbucheinträge: "Reinhard Heydrich". Was sollen die alle mit den Kollegen Heidrich zu tun haben??? Übrigens auch "Jörg Heidrich" ist nicht einmalig, da gibt es 220 Telefonbucheinträge. Es gibt in Deutschland 7 Telefonbucheinträge: ...
[IMG]http://www.tolle-geschenke.com/media/images/seifegesichtgross.jpg[/IMG] Jetzt dürft Ihr mal raten zu welcher unsere Tanya greift (wenn er dann in den Kahn einfährt)? Vieleicht sollte er sich solch eine zulegen [IMG]http://www.seasonsbest.de/images/res/seife_herzform_band_tomato_strawberry_200_197.jpg[/IMG] Die fällte dann nicht runter und sieht auch noch nett aus! (Wobei die "Herzchen" von seinen Mitbewohnern dann doch ...