gulli: Spanien: Links zu P2P-Files sind legal

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20. September 2008

Spanien Links zu P2P-Files sind legal

Ein spanisches Gericht hat entschieden, dass Links für P2P-Tauschbörsen legal sind. Das Provinzgericht in Madrid hat diese Entscheidung gefällt, welcher Ermittlungen im Jahr 2006 vorausgegangen waren. Damals war das Portal Sharemula.com unter Beschuss geraten. Im Rahmen der Ermittlungen wurden 15 Personen festgenommen, die in Verbindung mit der Website standen. Dabei bietet Sharemula lediglich Links zu Files in Tauschbörsen, verbreitet jedoch nicht selbst urheberrechtlich geschütztes Material.

Dies war auch einer der Gründe, weshalb das Gericht in Madrid entschied, dass Links, die zu P2P-Inhalten führen, nicht illegal sind. Schlussendlich bot das Portal die geschützten Werke nicht selbst an, sondern fungierte vielmehr als ein Index.

sharemulaDie Links waren somit ähnlich einer URL oder einem Torrent-File, also lediglich ein Verweis. Sharemula bot dabei Links zu Filmen, Musik, Programmen und Spielen an. Nach der jüngsten Entscheidung des Gerichts ist dies jedoch in Spanien nicht illegal, und das wird es vermutlich auch für sehr lange Zeit bleiben. Die Entscheidung ist nämlich final, ein Widerspruch ist ausgeschlossen - zum Ärgernis der spanischen Antipiraterie-Abteilung. Diese bezeichneten die Seite als illegal und forderten eine unverzügliche Abschaltung. Vor etwa einem Jahr begann der Prozess gegen das Portal, wurde jedoch binnen kürzester Zeit vom Gericht abgewiesen. Die Begründung war, damals wie heute, dass die Administratoren der Seite selbst nichts Illegales getan hätten, indem sie die Links zu urheberrechtlich geschützten Werken bereitgestellt hatten.

Wie man es von Antipiraterie-Vereinigungen gewohnt ist, wollten diese sich mit einer solchen Abfuhr nicht zufrieden geben, weshalb sie in Berufung gingen. Das Provinzgericht in Madrid betrachtete das vormalige Urteil ebenfalls als korrekt und bestätigte dieses. Der Rechtsanwalt David Bravo, welcher die Betreiber der Website vertrat, sagte, dass das Urteil die Meinung der Verteidigung bestätigen würde, so dass Links zu P2P-Inhalten keinen strafbaren Tatbestand darstellen. Sharemula habe die urheberrechtlich geschützten Werke schließlich nicht selbst gehostet oder verbreitet, sondern lediglich darauf verlinkt. Die Files selbst lagen - verständlicherweise - auf den PCs einzelner Teilnehmer des P2P-Netzes.

Insbesondere in Anbetracht des drohenden Prozesses gegen die Betreiber von The Pirate Bay ist dieses Urteil durchaus interessant. (Firebird77)

(via torrentfreak, thx!)

(Bild via sharemula, thx!)

  • Bin wirklich mal gespannt was es noch mit TPB wird... Ansonsten ist der Text irgendwie nicht gaaaanz so gut geschrieben, wiederholt sich zu oft, dass die Seite ja praktisch nur als Index gilt.

  • ob dann spanien das neue hosting paradis für p2p seiten wird ?

    blgblade am 21.09.2008 10:06
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