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09. Januar 2006

Sonys Schlichtungsvorschlag gerichtlich genehmigt

Beilegung der ersten XCP-Sammelklagen wahrscheinlich

Dem Vergleichsangebot Sonys zu einer der Sammelklagen gegen das Label hat ein New Yorker Gericht nun vorläufig zugestimmt. Der Vergleich sieht die Entschädigung von Käufern vor, die XCP- oder MediaMax-verseuchte CDs Sonys gekauft haben.

Bislang ist nur für den Umtausch der XCP-CDs ein Umtauschprogramm gestartet worden, selbiges für MediaMax steht noch aus. Laut der EFF soll MediaMax-Opfern eine DRM-freie MP3-Version der gekauften Musik zustehen, zusätzlich für Käufer von MediaMax-Alben der Version 5 ein weiterer kostenloser Download. Die Angebote neben dem XCP-Austauchprogramm sollen nach dem nun genehmigten Vergleich bis zum 15.2. bereitstehen. Der Vergleich sieht weiterhin vor, dass Sony keine entsprechend schadhaften CDs mehr ausliefert und zukünftige DRM-Techniken auf seinen Alben vor der Auslieferung auf ihre Sicherheit testen lassen muss.

Unberührt davon bleiben die Verfahren, die von mehreren Staatsanwaltschaften in den USA und in Kanada momentan eingeleitet werden. Auch den Kunden steht nach wie vor die Möglichkeit offen, auf das Angebot Sonys nicht einzugehen, sondern weiter auf bessere Konditionen zu klagen. Insbesondere gilt dies für Schäden am Rechner und der Software, die durch die Malware verursacht wurden und die vom Vergleich ausdrücklich ausgenommen bleiben.

Was auch durchaus vonnöten ist: denn Sony setzt seine Verschleppungstaktik nach wie vor fort. Im nun Monate andauernden Chaos um die Malware, die Sony ausgeliefert hat, kam es bislang noch kein einziges mal vor, dass der Konzern in irgendeiner Form in Vorleistung gegangen ist oder über die Lippenbekenntnisse und akut drohenden juristischen Konsequenzen den Kunden gegenüber Kulanz bewiesen hat. Bezeichnenderweise findet sich auf der SonyBMG-Homepage ein Link zu XCP, welcher auf das Austauschprogramm hinweist: für die MediaMax-Titel wird man hingegen schlicht zu einer Seite mit Uninstaller-Angeboten weitergeleitet - keine Rede von freien MP3-Versionen zur Entschädigung der Kunden, die nach wie vor die verseuchte CD in den Rechner einlegen müßten, wenn sie ihre gekauften Musiktitel anhören wollen.

Aber vielleicht ist ja tatsächlich etwas in Planung: Während die URL http://cp.sonybmg.com/xcp/ auf das Austauschprogramm hinweist und die Eingabe anderer Verzeichnisse als /xcp/ zu schlichten 404-Meldungen führt, deutet die 403 für http://cp.sonybmg.com/mediamax/ darauf hin, dass da vielleicht etwas nachkommen könnte. Man will es hoffen.

  • Beilegung der ersten XCP-Sammelklagen wahrscheinlich Dem Vergleichsangebot Sonys zu einer der Sammelklagen gegen das Label hat ein New Yorker Gericht nun vorläufig zugestimmt. Der Vergleich sieht die Entschädigung von Käufern vor, die XCP- oder MediaMax-verseuchte CDs Sonys gekauft haben. Bislang ist nur für den Umtausch der XCP-CDs ein Umtauschprogramm gestartet worden, selbiges für MediaMax steht noch aus. Laut der EFF soll MediaMax-Opfern ...

    gullinews am 09.01.2006 12:03
  • Zitat: Sony setzt seine Verschleppungstaktik nach wie vor fort Kinder verklagen: "für XXXX$ sehen wir von einem Prozess ab." Selbst verklagt: "für XXXX$ sehen wir von einem Prozess ab." Lediglich die Werte und die Empfänger unterscheiden sich.

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