gulli: SonyBMG auch für MediaMax-DRM verklagt
22. Dezember 2005

SonyBMG auch für MediaMax-DRM verklagt

Staat Texas weitet Spywareverfahren wegen XCP aus

Wegen diverser Funktionen des XCP-Kopierschutzes wurde Sony inzwischen mehrfach verklagt. Der Staat Texas weitet das Verfahren nun aus: auch wegen der Funktionen des MediaMax-Kopierschutzes wird nun der Konzern unter Berufung auf das Anti-Spywaregesetz belangt, weiter wird Sony Kundentäuschung vorgeworfen. XCP, wegen seiner Sicherheitslücken und Rootkit-Funktionen berüchtigt, wurde auf zwei Millionen CDs verkauft, Sony startete nach den massiven Protesten eine Rückrufaktion. Die Geschichte wiederholte sich mit dem MediaMax-Kopierschutz: dieser gelangte noch vor XCP auf über 20 Millionen CDs in Umlauf und installierte sich trotz der Ablehnung der Installation durch den User. Wie auch bei XCP schaffte es der Hersteller SunnComm nicht, nach Bekanntwerden der Probleme zügig einen funktionierenden, sicheren Uninstaller zur Verfügung zu stellen. Eine Rückrufaktion der MediaMax-CDs wurde von Sony im Gegensatz zu den XCP-verseuchten Titeln nicht eingeleitet.

Dies könnte nun ein dringenderes Problem für Sony werden. Denn auch MediaMax verletzt nach Auffassung der Staatsanwaltschaft die texanischen Gesetze bezüglich Spyware und Kundentäuschung. "Wir entdecken fortlaufend weitere Methoden Sonys, um ihre Kunden zu täuschen, die schlicht Musik zu kaufen glaubten", so der texanische Generalstaatsanwalt Abbott.

Sony habe die Kunden nicht darauf hingewiesen, welchen Schaden die Malware auf ihren Systemen verursachen könne. Dies bezog sich in der ursprünglichen Klage nur auf die XCP-Software. Die Ergänzungen werfen Sony vor, die MediaMax-Software könnten mindestens ebenso wie XCP die Rechner der Kunden schädigen, Sony hätte dabei den Kunden gegenüber dieselben Täuschungsmethoden wie im Falle XCPs angewandt.

Auch an den Handel erging eine Warnung: wer die SonyBMG-CDs weiterhin verkaufe, könnte ebenso wie Sony gegen den Spyware-Act verstößen und haftbar gemacht werden.

Während der Spyware-Act bis zu 100.000 Dollar Strafe pro Verstoß vorsieht, kommt mit der Klageergänzung auch der Vorwurf der Kundentäuschung hinzu. Verstöße können auch hier fallweise geahndet werden: bis zu einem Maximum von 20.000 Dollar.

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