gulli: Sony BMG unter den Softwarepiraten: PointDev fordert 300.000 Euro

Anzeige

gulli:Toolbox

Voting

Worüber wollt ihr mehr News?
Netzwelt
Untergrund
Filesharing
Datenschutz
Hacking
Demoszene
Mobiles (Handy)
Linux
Feature (Gulli Glosse)
27. März 2008

Sony BMG unter den Softwarepiraten PointDev fordert 300.000 Euro

Nein, keine Denunzianten-Aktion bei der BSA: Bei SonyBMG outete man sich auf etwas ungeschicktere Art und Weise als Softwarepirat. Ein Sony-Angestellter meldete sich beim Kundensupport von PointDev wegen eines Problems mit der Windows-Administrationsumgebung Ideal Migration. Peinlich: die verwendete Installation war mit einem illegalen Key freigeschaltet und seit 2004 im Einsatz.

Von Sony BMG werden nun 300.000 Euro Schadenersatz gefordert. Drei Jahre war die Software offenbar unlizensiert im Einsatz - geladen wurde sie als Trial-Version und 2004 in Betrieb genommen. Anschließend wurde sie mit einem aus dem Netz geladenen Key freigeschaltet - erst dann kann beispielsweise technischer Support in Anspruch genommen werden.

Was dann auch Ende 2007 passierte: ein Sony-Angestellter meldete sich bei PointDev, wo man feststellte, dass kein gültiges Account für die Installation vorhanden war und der 2004 verwendete Key zur Freischaltung wohl aus einer der einschlägigen Quellen im Netz geladen wurde.

Trotz der nun geforderten Entschädigungssumme sieht man die Sache bei PointDev relativ gelassen: CEO Agustoni führt Zwischenfälle wie diesen auf die Unternehmenspolitik zurück, die Angestellte mit einem ausreichenden Budget für die benötigte Software ausstattet oder eben nicht - wenn nicht, finden die Beschäftigten eben andere Wege, um die benötigten Tools zu verwenden und die Arbeit zu tun, die sie eben tun müssen.

Immerhin: wer bisher angenommen hat, technischen Support mit unlizensierten Installationen zu kontakten sei ein Problem, das vor allem intelligenzmäßig wenig belastete Game-Kiddies betrifft, ist nun eines besseren belehrt worden.

  • 12 Kommentare zum Artikel
  • Es geht ja hier nicht um eine Strafe, sondern offenbar um die Rückwirkende Bezahlung der Lizenzgebühr. (Es wird ja nicht erwähnt auf wievielen Systemen die Software genutzt wird, aber wird bestimmt nicht nur ein Rechner sein.)

  • Zitat: Zitat von OxKing Es geht ja hier nicht um eine Strafe, sondern offenbar um die Rückwirkende Bezahlung der Lizenzgebühr. (Es wird ja nicht erwähnt auf wievielen Systemen die Software genutzt wird, aber wird bestimmt nicht nur ein Rechner sein.) Jap, schlimm genug. Jede Privatperson wäre gleich vor Gericht gestellt worden.

    Destiny666 am 28.03.2008 07:27
© Copyright 2008 gulli.com  | home | sitemap | kontakt | impressum | Partner | downloads |