gulli: Songtext-Abmahnungen: der Protest trifft auch die falschen
18. April 2005

Songtext-Abmahnungen der Protest trifft auch die falschen

Statt der Verlage werden die Musiker getroffen

Nachdem bereits letzten Monat Massenabmahnungen an Songtext-Seiten verschickt wurden, hatte die gestrige Meldung von Heise dem Problem einen weiteren Popularitätsschub verpasst - und zu Fanreaktionen geführt, die bisweilen auch die falschen Opfer fanden.

Heise nannten unter anderem die bereits bekannten abmahnenden Anwälte - die Berliner Anwaltskanzlei Wollmann und Partner - und einige Künstler, deren Textveröffentlichungen einzeln mit einem Streitwert von 1.600 Euro abgemahnt wurden; unter anderem Keimzeit und Sarah Connor. Die Verlage, welche die Abmahnungen veranlasst hatten - wie beispielsweise Meisel-Musik, wurden dagegen nicht genannt. Keimzeit mussten in der Folge ihr Gästebuch abschalten: Im Lauf des Sonntags wurde es mit zahlreichen Bekundungen gefüllt, die Band ab jetzt zu boykottieren bzw. die erstandenen CDs bereits bei Ebay eingestellt zu haben.

Das Problem dabei ist nur, dass die Künstler nach Abschluss eines entsprechenden Vertrags mit ihrem Label ihre Rechte an die Labels abtreten und keinen Einfluß mehr darauf nehmen können, welche Verwertungsmöglichkeiten jene zulassen und welche nicht. Keimzeit haben entsprechend ihr Gästebuch geschlossen und geben unter anderem folgendes Statement ab:
"Seit dem ersten Keimzeit-Album "Irrenhaus" werden Kompositionen und Texte von verschiedenen Verlagen betreut. Wenn ein Verlag zu einem Rechtsmittel greift, um seine Interessen zu schützen, dann ist das ein Vorgang, auf den wir keinerlei Einfluß haben. Wir haben weder veranlaßt abzumahnen, noch sind wir in der Lage Abmahnungen von Verlagen gegenüber Betreibern von Internetseiten zurückzuziehen."

Im Forum der deutschen Sarah-Conner-Webseite blieb es bislang dagegen vergleichsweise ruhig.

Die Anschrift der abmahnenden Verlage auf song-suche.de ist inzwischen geschwärzt. Den Fans, die unterstützend handeln wollen, ist daher eher zu raten, die entsprechende Initiative der Songtextseiten Kampf um Songtexte zu unterstützen: die bislang neun Partnerseiten sitzen auf Abmahngebühren von über 50.000 Euro.

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