gullinews am Mittwoch, 19.03.2008 14:52 Uhr
Felten hat jetzt die Echtheit der E-Mail, die durch zahlreiche Medien ging, bestätigt. Hersteller Sequoia bezichtigt die offizielle Stelle, die Felten das Gerät geschickt hat, sie hätten die Konditionen des eingegangen Kundenvertrages gebrochen. Man behält sich vor, nachdem sie sich haben rechtlich beraten lassen, den Bruch der Rechte am geistigen Eigentum der Firma vor Gericht gegen Felten einzuklagen. Man würde sich "angemessene" Schritte vorbehalten, falls Professor Felten offen über die Software oder Hardware, dessen Verhalten, vor allem aber über deren Schwachstellen berichten würde. In einem solchen Fall sieht Sequoia einen Bruch der Urheberschutzrechte als gegeben an. Nur weil er im Auftrag der Stadt eine der E-Voting-Maschinen testen soll, wird er jetzt präventiv mit einer Klage bedroht? Der Klang der E-Mail weckt alte Erinnerungen an Auseinandersetzungen zwischen Felten und der Musikindustrie.
2000 lud die Unternehmensgruppe SDMI (Secure Digital Music Initiative) Forscher zu einem Wettbewerb ein, sie sollen deren Wasserzeichen-Technologie für Audiodateien entfernen, ohne die Qualität der Lieder dadurch zu reduzieren. Felten nahm mit seinem Team teil. Er hatte sich aber dazu entschlossen, die Vertraulichkeitsvereinbarung, die seinem Team den Erhalt von Geldpreisen erlaubt hätte, nicht zu unterzeichnen. Innerhalb von drei Wochen gelang es den Forschern, die Dateien so zu verändern, dass das Bewertungsprogramm der SDMI das Nichtvorhandensein von jeglichen Wasserzeichen feststellte. Die SDMI wollte seinen Erfolg in dieser Form aber nicht anerkennen. Das Team entwarf ein wissenschaftliches Papier, dass die genauen Methoden zur Entfernung beschrieb. Mit Berufung auf den Digital Millenium Copyright Act wollte die SDMI es dem Professor verbieten, diese Erkenntnisse auf einem Workshop in Pittsburgh zu präsentieren. Felten verlas stattdessen seine Stellungnahme zu der Klageandrohung, die SDMI indes bestritt die komplette Aktion. Später versuchte er mithilfe der Electronic Frontier Foundation (EFF) das Unternehmen zu verklagen, was nur teilweise gelang. Immerhin hat das Justizministerium Felten und anderen Wissenschaftlern zugesichert, dass die Androhung rechtlicher Schritte unrechtmäßig war.
Jetzt scheint sich die alte Geschichte in neuen Gewändern zu wiederholen. Ob sich der Blogger und Wissenschaftler wirklich von einer derartigen Androhung abschrecken lässt? Immerhin wirbt der Name seines Weblogs "Freedom to tinker" dafür, an allem herumzubasteln, was einem so in die Finger gerät.
| 8 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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titus_shg am 20.03.2008 00:52:37: |
Neuro am 20.03.2008 03:24:27: |
jer1cho am 23.03.2008 17:35:19: |