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09. Oktober 2006
Schweizer Ermittler wollen Trojaner zum Abhören einsetzenDer wachsende Verbreitung von Internettelefonie wollen Ermittler in der Schweiz zukünftig auch mit dem gezielten Einsatz von Trojanern begegnen, um gegebenenfalls Gespräche abhören zu können. Die Software soll an Firewalls vorbei Gespräche an die Ermittler übertragen und neben dem Schnüffeln per VoIP auch beispielsweise das Mikrofon eines Notebooks zum Belauschen von Raumgesprächen nutzen können. Bislang werde der Einsatz der Software noch von Schweizer Strafermittlern und dem Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (Uvek) "geprüft". Die zunehmende Verwendung von Verschlüsselung bei Internettelefonie mache den den direkten Zugriff auf die Computer zur vielversprechendsten Möglichkeit, an die Gesprächsinhalte zu kommen. Auch ein eventuell vorhandenes Rechnermikrofon soll durch die Software zum Lauschen ferngesteuert aktiviert werden können. Auf die Steuerung einer möglicherweise vorhandenen Webcam habe man hingegen verzichtet, da die Inbetriebnahme vom Belauschten bemerkt werden könnte. Nach Ende der Lauschmaßnahme soll sich die Software entweder zeitgesteuert oder per Fernsteuerung automatisch wieder deinstallieren. Die Software sei "ausschliesslich für die Verwendung durch Behörden vorgesehen und wird auch nur an diese verkauft", so der Geschäftsführer von ERA IT Solutions Riccardo Gubser. Die Rechtslage ist dennoch umstritten. Die Sonntagszeitung führt an, laut Charles Gudet, dem Leiter des Dienstes für Besondere Aufgaben (DBA) im Uvek fehle dem Bund eine klare Rechtsgrundlage für den Einsatz von Trojanern. Kantonale und eidgenössische Strafprozessordnungen würden dagegen den Einsatz von Software-Wanzen erlauben. Verwandte News
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