|
25. Januar 2008
Schweiz Logistep hat 30 Tage Frist gesetzt bekommenDie Firma Logistep, die sich mit der Verfolgung von Raubkopierern beschäftigt, ist im Nachbarland Schweiz vor wenigen Tagen unter Beschuss geraten. Laut dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Hanspeter Thür verstößt das Sammeln von IP-Adressen von Filesharern in Peer-to-Peer-Netzwerken gegen das Schweizer Datenschutzgesetz. Binnen 30 Tagen muss Logistep nun den EDÖB darüber informieren, ob sie seinen Empfehlungen bezüglich der Wahrung der Privatsphäre der Filesharer zukünftig nachkommen. Schon seit längerem betreibt das Schweizer Unternehmen Logistep im Auftrag der Musik- und Spieleindustrie Nachforschungen in P2P-Netzen um Urheberrechtsverletzungen aufzudecken. So scannt man in diversen Tauschbörsen nach den IP-Adressen mutmaßlicher illegaler Downloader bzw. Anbieter von Dateien und sendet die Informationen an die jeweiligen Rechteinhaber. Laut EDÖB Thür verstößt diese Vorgehensweise gegen die Grundsätze des Datenschutzgesetzes in der Schweiz. Er sieht die Persönlichkeitsrechte eines größeren Personenkreises verletzt. Das strafrechtliche Verfolgen von Urheberrechtsverletzungen an sich will Hanspeter Thür nicht infrage stellen, allerdings die dabei verwendeten Methoden. Der EDÖB auf seiner Website im Originalton: Diese Prinzipien werden nicht respektiert, wenn private Akteure wie beispielsweise die Rechteinhaber gegen Piraterie mit einer Software vorgehen, die systematisch und proaktiv Verstöße gegen das Urheberrecht entdecken und registrieren soll (Internet-Scannung). Der Einsatz eines derartigen Instruments kommt nach unserem Verständnis einer kontinuierlichen Überwachung des Internet sowie der P2P-Netzwerke gleich. "Verwandte News
Trackbacks
Zitat: Zitat von G3N3R4L @Dienstbote & Joe: Links,Quellen? möchte mich da mal einlesen... und mich nichr lange durch foren,goggle etc.. quelen. thx Da Du nicht angegeben hast, welche konkrete Information Du suchst, empfehle ich für "Abmahn-Greenhorns" zunächst den Abmahnreport 2007. Alter Esel am 26.01.2008 09:57
wie schauts dann bei proMedia von clemens rasch aus?, die anstatt eine abmahnung, direkt alle Computer sammt Zubehör mit der selben masche bei einer privaten hausdurchsuchung unterschlagen, um sich dann komplette einsicht auf die festplatten zu verschaffen, obwohl die fahnder und fastplattendurchsucher oft nur praktikaten sind und keine staatsanwälte oder menschen die sowas unter strengsten umständen dürften... franz86 am 27.01.2008 13:08
Rechtslage in der Schweiz Zitat: «Der Download zu persönlichem Gebrauch ist gemäss Schweizer Urheberrecht nach Mehrheitsauffassung nicht strafbar», sagt Michael Vlcek, Rechtsanwalt und Assistent am Rechtswissenschaftlichen Institut der Uni Zürich. Zudem ist Allofmp3 nicht verurteilt worden. Wie Michael Vlcek weiter erklärt, «verlief eine Untersuchung der russischen Staatsanwaltschaft gegen Allofmp3 im ... Mabba am 28.01.2008 09:51
Hi, man das wäre ja mal was, wenn man dieses Schergen das garaus macht... Das ist die Abzocke pur, was diese Leute betreiben und es kann nicht sein, dass das alles rechtens ist und vom Statt geduldet wird. LG Biegel Biegel am 01.02.2008 15:04
|