gullinews am Dienstag, 20.02.2007 14:11 Uhr
Wenn ein "SOPO" verhängt wurde, muss sich der Täter über Jahre hinweg an bestimmte Auflagen halten - das Gesetz zielt auf beispielsweise auf Stalker oder Leute, die per Telefon, per Post oder im Real Life andere belästigen. Die Datenbank dient zur Überwachung und Kontrolle des Benehmens und der Handlungen von Sexualtätern, um die Risiken abwägen zu können, welche von diesen ausgehen.
Mit der jetzigen Ergänzung wird der Geltungsbereich auf Online-Kommunikation ausgedehnt, auf Nebenwirkungen sollte man indessen achten. Theoretisch reicht eine falsch weitergeleitete oder adressierte Mail nun, dass man in einer Datenbank landet, in der bislang Stalker und Sittlichkeitsverbrecher erfasst wurden.
Ob tatsächlich ein "SOPO" verhängt wird, liegt im Ermessen von Polizei und/oder Gerichten. Empfohlen wird die Maßnahme, wen Wiederholungsgefahr bestünde. Wohlgemerkt nun auch online und gerichtet auf Taten, die ihrer direkten Natur nach nicht "sexuell" sind, sondern Bezüge zu sexueller Belästigung haben.
Wie häufig die Maßnahmen praktisch angewendet werden, wird sich zeigen. Deutlich ist bereits jetzt schon, dass der Trend zur Erfassung in Datenbanken und der Überwachung bei den immer gern als Beispiel herangezogenen Pädophilen oder Vergewaltigern nicht stehen bleibt.
| 6 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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Bewa am 20.02.2007 16:53:55: |
frosch666 am 21.02.2007 03:19:22: |
am 22.02.2007 01:10:32: |