gulli: Schwedischer Filesharer zu 1700 Euro Strafe verurteilt

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26. Oktober 2005

Schwedischer Filesharer zu 1700 Euro Strafe verurteilt

Künftige Ermittlungen damit deutlich erschwert

Happige 16.000 Kronen muss der 28jährige schwedische Filesharer berappen, der den Film "Hip Hip Hora" zum Download angeboten haben soll - über Direct Connect, weiss The Local, über BitTorrent, meint der Inquirer. Wie auch immer: in der Folge dürften es die Piraterievervolger von Antipiratbyran etwas schwerer haben, wollen sie den Sharern an den Kragen. Ein Präzedenzfall dahingehend, dass die Polizei persönliche Daten von Filesharern über die ISPs anfordern kann, erlangt sie Kenntnis von entsprechenden Vorgängen, wurde nicht geschaffen. Dies wäre erst möglich gewesen, wenn es zu einer Haftstrafe gekommen wäre.

Entsprechend verkaufen beide Seiten die Gerichtsentscheidung erwartungsgemäß als einen Sieg, wenngleich davon kaum eine Rede sein kann. Einerseits ist die Strafe für einen angebotenen Film recht hoch ausgefallen - dies trotz der dürftigen Beweislast, die die Ankläger vorbringen konnten. Das Gericht schloß sich gar in seiner Urteilsbegründung den üblichen Sprüchen der Filmindustrie an und erklärte, Movie-Sharing habe größere Konsequenzen für die Filmindustrie, und man müsse dies ernstnehmen.

Auf der anderen Seite anerkannte das Gericht die fehlende Motivation zur Bereicherung des Angeklagten, weshalb man statt einer Haftstrafe nun eine "nicht unerhebliche Geldstrafe" verhängt habe. Staatsanwältin Chatrine Rudström war entsprechend zufrieden mit der klaren Haltung des Gerichts zur Illegalität der Tat, wollte aber keine Einschätzung abgeben, welchen Einfluß das Urteil auf die künftige Rechtspraxis in Schweden haben könnte: ein weiterer, ähnlicher Fall soll heute verhandelt werden. Denn trotz des vermeintlichen Sieges könnte das jetzige Urteil das Vorgehen gegen Filesharer durchaus erschwert haben. Da es nur zu einer Geldstrafe und nicht zur Verhängung einer Haftstrafe kam, wurde die Tat als nicht schwerwiegend genug ausgewiesen, dass die Polizei im Verdachtsfall persönliche Daten von Filesharern von den Providern anfordern dürfe, ebensowenig können bei der jetzigen Einstufung der Tat Haussuchungen durchgeführt werden. Die schwedischen ISPs selbst haben sich bereits deutlich widerstrebend gezeigt, geht es um Kooperation mit dem Antipiraterieverband.

Schweden hatte vor kurzem sein Copyrightgesetz verschärft, seitens des Innenministeriums wurde jedoch bekräftigt, dass man kein Interesse daran habe, Filesharing strafrechtlich zu verfolgen. Dem privaten Antipiraterieverband Antipiratbyran wurde kürzlich untersagt, Daten von Filesharern zu sammeln. Seine Reputation ist ohnehin schon leicht angekratzt, nachdem bekannt wurde, dass einer der größten schwedischen Busts auf Betreiben eines vom Verband bezahlten verdeckten Ermittler zustandekam, welcher pikanterweise Server und kopierte Software in großem Maßstab selbst bereitstellte.

  • Ich bezweifel ja, dass jemand der sich ein Auto leisten kann, dann MONATE sparen muss um 30 Euroletten zu sparen. Okay, weitermachen. Serial

    SerialKiller am 28.10.2005 17:30
  • Zitat: Zitat von SerialKiller  Ich bezweifel ja, dass jemand der sich ein Auto leisten kann, dann MONATE sparen muss um 30 Euroletten zu sparen. Okay, weitermachen. Serial Hmmm.., ok, stimmt, aber das war doch bloß ein Beispiel. Es gibt genug Delikte, die mit pauschalen Geldstrafen behaftet sind (btw. es gibt bestimmt Leute, die ein Auto haben, und für die 30€ viel sind, hoff ich jetzt mal ...

    ~Crispy~ am 28.10.2005 18:05
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